Vorlage - IV/GTH/010/0063/06
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Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt
(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung
bereits gefasste Beschlüsse: 31.03.2005
aufzuhebende Beschlüsse: Beschluss – Nr. 14 – 03 – 2005 vom 31.03.2005
Begründung:
Aufgrund der Zuordnung der Gemeinde Deuben zur Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land wurde die Gemeinschaftsvereinbarung geändert (1. Änderung). Hinsichtlich der Übertragung der Aufgabe zur Bildung einer Schiedsstelle auf die Verwaltungsgemeinschaft (§ 2 Abs. 2), dem Beitritt zum Planungsverband Zeitz und umliegende Gemeinden (§ 2 Abs. 4) und der Höhe der Umlage (§ 7 Abs. 2) konnten entsprechende Regelungen nicht durch Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung auf die Gemeinde Deuben übertragen werden (entsprechende Ausnahmeregelungen in der 1. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung). Dazu waren gesonderte Beschlüsse des Gemeinderates Deuben bzw. des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft erforderlich.
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land hat in seiner Sitzung am 25.01.2005 die Umlage für die Gemeinde Deuben auf 145,00 Euro / Bürger festgesetzt.
Diesbezüglich ist § 7 Abs. 2 der Gemeinschaftsvereinbarung zu ändern (Streichung der Ausnahmeregelung für Deuben).
In seiner Sitzung am 15.02.2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde Deuben die Übertragung der Aufgabe zur Bildung einer Schiedsstelle auf die Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land beschlossen. Aus diesem Grund ist die Gemeinschaftsvereinbarung im § 2 Abs. 2 zu ändern (Streichung der Ausnahmeregelung für Deuben). Dem Planungsverband Zeitz und umliegende Gemeinden wird die Gemeinde Deuben nicht beitreten.
Die 2. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung ist im Vorfeld mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt worden. Sie ist dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorzulegen und zu veröffentlichen. Nach Vorliegen der Genehmigung ist die Gemeinschaftsvereinbarung erneut auszufertigen.