Vorlage - VIII/STR/75/0101/24
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Der Betriebsausschuss beschließt die Festsetzung der Schmutzwassergebühr (zentral) für das Entsorgungsgebiet 2 auf Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2025-2027 auf 2,89 EUR/m³ gültig ab 01.01.2025.
Begründung:
Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) entscheidet der Betriebsausschuss über die Festsetzung von Tarifen.
Die derzeit geltende Schmutzwassergebühr für das Entsorgungsgebiet 2 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz basiert auf der Gebührenvorkalkulation aus dem Jahr 2021 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024.
Infolge des Auslaufens des Kalkulationszeitraumes ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für
einen mit dem 1. Januar 2025 beginnenden Kalkulationszeitraum zu erstellen.
Die Gebührenkalkulation hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA)
zu erfolgen. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurde für das Entsorgungsgebiet 2 für die Jahre 2025 bis 2027 die Schmutzwassergebühr (zentral) kalkuliert.
Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten
ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgte auf Basis der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023, für das Jahr 2024 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Nachkalkulation wurden in den Gebührensätzen berücksichtigt.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2025 für das Entsorgungsgebiet 2 Pirkau einschließlich Nachkalkulation 2022 bis 2024 und Vorauskalkulation 2025 bis 2027
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | WiPlan2025_Pirkau (692 KB) |