Inhalt

Vorlage - VIII/STR/75/0102/24  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
13.11.2024 
außerordentliche Sitzung des Betriebsausschusses      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
21.11.2024 
außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
PB EB Zeitz_JAP 2022_eK
Feststellungsvermerk_RPA_JA_2022

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2022, die Entlastung der Betriebsleiterin und die Behandlung des Jahresgewinns 2022 des Eigenbetriebes Abwasser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:

 

 

1               Feststellung des Jahresabschlusses 2022

1.1               Bilanzsumme 64.137.091,34 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen 60.025.048,64 EUR

              - das Umlaufvermögen 4.111.455,55 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 587,15 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital 6.622.493,33 EUR

              - die Sonderposten 18.539.054,00 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse 13.320.388,00 EUR

              - die Rückstellungen 2.621.076,23 EUR

              - die Verbindlichkeiten 21.464.079,78 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 570.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn 15.173,58 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge 6.296.477,34 EUR

 

1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.325.443,22 EUR

 

 

2  Der Betriebsleiterin wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

-    zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers 15.173,58 EUR

-    auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 EUR

 


 

Gesetzliche Grundlage:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2022 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz am 27.05.2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 24.10.2024. Herr Preißler, Wirtschaftsprüfer der RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Prüfungsberichtes Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“, erstellt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG aus Leipzig, hat das Rechnungsprüfungsamt der Empfehlung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers entsprochen.


 


 

 


Anlagen:

- Prüfbericht vom 24.10.2024

- Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.10.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PB EB Zeitz_JAP 2022_eK (1159 KB)    
Anlage 2 2 Feststellungsvermerk_RPA_JA_2022 (409 KB)