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Vorlage - VIII/STR/75/0103/24  

Betreff: Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
13.11.2024 
außerordentliche Sitzung des Betriebsausschusses      
Stadtrat Zeitz Entscheidung
21.11.2024 
außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz      
Anlagen:
Bericht WP 2025

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 23.11.2024 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

7.511.193 EUR

 

in den Aufwendungen auf

7.402.552 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

108.641 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

8.484.732 EUR

 

in den Ausgaben auf

8.484.732 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2025 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

5.642.589 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

1.337.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

13.250.305 EUR

 


 

Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

 

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 in der Fassung vom 23.10.2024 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2024 bis 2026 erstellten Gebührenvorkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2025 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 6.986 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 5.631 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzie­rungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.

 

Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.337 TEUR (entsprechend § 110 KVG LSA = < 20 % der Umsatzerlöse genehmigungsfrei) für das Jahr 2025 zu bestätigen.

 


 


 

 


Anlagen:

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 vom 23.10.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht WP 2025 (9409 KB)