Vorlage - VIII/STR/75/0103/24
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Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in der Fassung vom 23.11.2024 wie folgt:
1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird im Erfolgsplan festgesetzt: | |
| in den Erträgen auf | 7.511.193 EUR |
| in den Aufwendungen auf | 7.402.552 EUR |
| im Jahresgewinn (+) auf | 108.641 EUR |
| im Jahresverlust (-) auf | 0 EUR |
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| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird im Vermögensplan festgesetzt: | |
| in den Einnahmen auf | 8.484.732 EUR |
| in den Ausgaben auf | 8.484.732 EUR |
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2. | Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2025 festgesetzt: | |
| für die Investitionen auf | 5.642.589 EUR |
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| Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, | |
| wird festgesetzt auf | 1.337.000 EUR |
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3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 13.250.305 EUR |
Begründung:
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.
Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.
Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 in der Fassung vom 23.10.2024 ausgereicht.
Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 erstellten Gebührenvorkalkulation unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2023.
Für das Wirtschaftsplanjahr 2025 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 6.986 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 5.631 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzierungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.
Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.
Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.337 TEUR (entsprechend § 110 KVG LSA = < 20 % der Umsatzerlöse genehmigungsfrei) für das Jahr 2025 zu bestätigen.
Anlagen:
Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 vom 23.10.2024
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Bericht WP 2025 (9409 KB) |