Vorlage - VIII/STR/32/0108/24
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Der Stadtrat beruft Herrn Thomas Peukert mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 als Ortswehrleiter der Ortswehr Zangenberg der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
und
beauftragt Herrn Jan Mähler mit Wirkung vom 12. Dezember 2024, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 10. Dezember 2026, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zangenberg der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | § 15 Abs. 3 BrSchG LSA, Feuerwehrsatzung der Stadt Zeitz, LVO-FF, FwDV2 |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
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Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA werden Wehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger des Brandschutzes für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Mit Wirkung vom 30.04.2024 sind Kamerad Mike Wendler als Ortswehrleiter der Ortswehr Zangenberg sowie Kamerad Benny Großmann als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zangenbergauf eigenen Wunsch abberufen wurden.
Seit dem 01. Mai 2024 ist die Ortswehr Zangenberg als unselbstständiger Standort der Ortswehr Aue-Aylsdorf angegliedert, da sie durch die Abberufungen keine Führungsorganisation mehr hat.
Wehrleiter und deren Stellvertreter werden von den Mitgliedern im Einsatzdienst der jeweiligen Ortswehr zur Berufung vorgeschlagen. Die Ausübung des Vorschlagsrechts erfolgt durch Wahl am 11. Oktober 2024. Im Ergebnis der Wahlen wird Kamerad Thomas Peukert zur Berufung als Ortswehrleiter der Ortswehr Zangenberg sowie Kamerad Jan Mähler zur Beauftragung als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zangenberg vorgeschlagen.
Kamerad Thomas Peukert erfüllt die Voraussetzungen für die Berufung nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Kamerad Jan Mähler erfüllt die Voraussetzungen noch nicht, so dass er zunächst für 2 Jahre zu beauftragen ist. Innerhalb dieser Zeit ist er verpflichtet, die fehlenden Voraussetzungen zu erwerben.
1. Finanzielle Auswirkungen
Ja
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: Ja Nein | Nein |
Produkt: | |
Sachkonto: | |
Bemerkung:
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
4. Entspricht den Vorgaben des HKK
Ja Nein nicht einschlägig