Vorlage - IV/GDE/032/0077/06
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Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 10.10.2006 als überplanmäßige Ausgabe die Erhöhung des Ansatzes in der Haushaltsstelle 01.1300.52000 in Höhe von 1.000,00 €.
Die finanziellen Mittel sollen der Rücklage entnommen werden.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung
für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Durch die Notwendigkeit der Überprüfung von Atemschutztechnik und der Reparatur von Funkgeräten macht sich eine Mehrausgabe in der Haushaltsstelle 01.1300.52000 erforderlich.
Somit sollte die Haushaltsstelle 01.1300.52000 um den Betrag von 1.000,00 € erhöht werden