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Vorlage - IV/GDE/032/0077/06  

Betreff: Überplanmäßige Mittel - Erhöhung der Haushaltsstelle 01.1300.52000
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Ordnungsamt
SG Feuerwehr/Zivil- und Katastrophenschutz
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
10.10.2006 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 10.10.2006 als überplanmäßige Ausgabe die Erhöhung des Ansatzes in der Haushaltsstelle 01.1300.52000 in Höhe von 1.000,00 €.

Die finanziellen Mittel sollen der Rücklage entnommen werden.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 44 Abs. 3 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung

                                                                      für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Durch die Notwendigkeit der Überprüfung von Atemschutztechnik und der Reparatur von Funkgeräten macht sich eine Mehrausgabe in der Haushaltsstelle 01.1300.52000 erforderlich.

 

Somit sollte die Haushaltsstelle 01.1300.52000 um den Betrag von 1.000,00 € erhöht werden