Vorlage - IV/GTH/201/0072/06
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Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2006
1. die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.000,00 € in der Haushaltsstelle 02 91000 97600 Tilgung von Krediten
2. die Deckung hierfür erfolgt aus der Haushaltsstelle 01 06000 67200 Erstattung an andere Gemeinden.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Für den Kredit Nr.8015014060 bei der Sparkasse BLK ist die Zinsbindung per 15.05.2006 ausgelaufen ( Gemeinderat wurde bereits darüber informiert). Mit der Sparkasse BLK wurde eine Prolongationsvereinbarung ab 16.05.2006 geschlossen. Der Zinssatz liegt nur noch bei 4,05 % (vorher 4,94%). Bei der Planung wurde mit einer geringeren Tilgungsleitung gerechnet. Da es sich in diesem Fall um ein Annuitätendarlehen handelt mit gleichen Quartalsraten, erhöhen sich bei geringen Zinsen die Tilgungsraten.