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Vorlage - IV/GTH/201/0072/06  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02 91000 97600 Tilgung von Krediten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Haushaltswesen
Federführend:SG Haushalt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
    Sitzung des Gemeinderates Theißen      
30.11.2006 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 25

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2006

 

1.      die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.000,00 € in der Haushaltsstelle 02 91000 97600 Tilgung von Krediten

2.      die Deckung hierfür erfolgt aus der Haushaltsstelle 01 06000 67200 Erstattung an andere Gemeinden.

Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs

Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 GO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

aufzuhebende Beschlüsse: keine

 

Begründung:

 

Für den Kredit Nr.8015014060 bei der Sparkasse BLK ist die Zinsbindung per 15.05.2006 ausgelaufen ( Gemeinderat wurde bereits darüber informiert). Mit der Sparkasse BLK wurde eine Prolongationsvereinbarung ab 16.05.2006 geschlossen. Der Zinssatz liegt nur noch bei 4,05 % (vorher 4,94%). Bei der Planung wurde mit einer geringeren Tilgungsleitung gerechnet. Da es sich in diesem Fall um ein Annuitätendarlehen handelt mit gleichen Quartalsraten, erhöhen sich bei geringen Zinsen die Tilgungsraten.