Vorlage - IV/STR/010/0531/06
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Der Gemeinschaftsausschuss beschließt die beiliegende 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land.
Gesetzliche Grundlage: §§ 4, 6 und 91 GO LSA, §§ 2 und 4 KAG
bereits gefasste Beschlüsse: VG/05/10/18
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Mit vorliegender 1. Änderungssatzung werden die in der Anlage „Kostentarif“ ausgewiesenen Vergütungsgruppen der Angestellten entsprechend des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppen umgewandelt.
Anlage zum Beschluss
- Änderungssatzung
zur Verwaltungskostensatzung
für die Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land
Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) und der §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land in seiner Sitzung am 26.10.2006 folgende 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung beschlossen:
Artikel I
Änderungen
Die Übersicht am Ende der Anlage „Kostentarife“ erhält folgenden geänderten Wortlaut:
| Anmerkung zu Gebühren, die sich nach Zeitaufwand bestimmen
Bestimmt sich die Gebühr nach Zeitaufwand, sind vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze zugrunde zu legen: |
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45,00 € |
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38,00 € |
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31,00 € |
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24,00 € |
| Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel dieser Stundensätze oder der besonderen Stundensätze im Kostentarif zu berechnen, sofern keine besonderen Regelungen im Kostentarif getroffen sind. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. Außergewöhnliche Auslagen sind ggf. zusätzlich zu erheben. |
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Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.