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Vorlage - IV/STR/010/0531/06  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGem Zeitzer Land
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsausschuss Entscheidung
26.10.2006 
Sitzung des Gemeinschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeinschaftsausschuss beschließt die beiliegende 1

Der Gemeinschaftsausschuss beschließt die beiliegende 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:   §§ 4, 6 und 91 GO LSA, §§ 2 und 4 KAG 

bereits gefasste Beschlüsse:  VG/05/10/18

aufzuhebende Beschlüsse:   keine

 

Begründung:

Mit vorliegender 1. Änderungssatzung werden die in der Anlage „Kostentarif“ ausgewiesenen Vergütungsgruppen der Angestellten entsprechend des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppen umgewandelt.

Anlage zum Beschluss

Anlage zum Beschluss

 

  1. Änderungssatzung

zur Verwaltungskostensatzung

für die Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land

 

Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) und der §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land in seiner Sitzung am 26.10.2006 folgende 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung beschlossen:

 

Artikel I
Änderungen

 

Die Übersicht am Ende der Anlage „Kostentarife“ erhält folgenden geänderten Wortlaut:

 

 

Anmerkung zu Gebühren, die sich nach Zeitaufwand bestimmen

 

Bestimmt sich die Gebühr nach Zeitaufwand, sind vorbehaltlich besonderer Regelungen im Kostentarif als Stundensätze zugrunde zu legen:

 

 

  1. für Beamte des höheren Dienstes und
    vergleichbare Beschäftigte (TVöD Entgeltgruppe 15, 14, 13)

 

45,00 €

 

  1. für Beamte des gehobenen Dienstes und
    vergleichbare Beschäftigte (TVöD Entgeltgruppe 12, 11, 10, 9)

 

38,00 €

 

  1. für Beamte des mittleren Dienstes und
    vergleichbare Beschäftigte (TVöD Entgeltgruppe 8, 6, 5, 3)

 

31,00 €

 

  1. für Beamte des einfachen Dienstes und
    vergleichbare Beschäftigte (TVöD Entgeltgruppe 2)

 

24,00 €

 

Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel dieser Stundensätze oder der besonderen Stundensätze im Kostentarif zu berechnen, sofern keine besonderen Regelungen im Kostentarif getroffen sind. Mit diesen Stundensätzen ist der durchschnittliche personelle und sächliche Verwaltungsaufwand abgegolten. Außergewöhnliche Auslagen sind ggf. zusätzlich zu erheben.

 

Artikel II

Inkrafttreten

 

Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land tritt am Tag nach ihrer Bekannt­machung in Kraft.