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Vorlage - IV/GLU/061/0022/06  

Betreff: Wahl eines Vertreters in den Planungsverband
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Federführend:Stadtplanungsamt Beteiligt:Stadtplanungsamt
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Entscheidung
25.10.2006 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            §§ 204 und 205 BauGB, 3. Änderungssatzung des

Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Herrn Bernd Hüttner der bis jetzt als Stellvertreter tätig war, benötigt die Gemeinde Luckenau einen neuen Stellvertreter.

Die Vertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften wählen einen Vertreter zum Mitglied der Verbandsversammlung und für diesen bis zu drei Stellvertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit.

Der Vertreter kann jederzeit abgewählt werden. Der Vertreter muss Einwohner der jeweiligen Gemeinde sein.

Sie sind an die Beschlüsse des sie entsendenden Verbandsmitgliedes gebunden,

Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig.

Für ihre Entschädigung finden die Vorschriften über den Auslagenersatz und die Aufwandsentschädigung der für die Gemeinde ehrenamtlichen Tätigen entsprechende Anwendung.