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Vorlage - IV/GLU/010/0023/06  

Betreff: Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters durch Ausscheiden des festgelegten Stellvertreters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Entscheidung
25.10.2006 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt

(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung

§ 64 Abs. 1 i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde

Luckenau in der derzeitig gültigen Fassung § 3 Abs. 2

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Entsprechend der Festlegungen in der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung ist für den Verhinderungsfall der Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen.

Gemäß § 54 Abs. 3 GO LSA werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen.

Auf Antrag ist auch eine offene Wahl möglich, so fern kein Gemeinderatsmitglied widerspricht.