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Vorlage - IV/GLU/010/0024/06  

Betreff: Wahl des Stellvertreters im Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land durch Ausscheiden des gewählten Stellvertreters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Entscheidung
25.10.2006 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt

(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung § 78 i. V. m.

der Gemeinschaftsvereinbarung der

Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land in der derzeitig

gültigen Fassung § 3

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land besteht aus den Bürgermeisters der Mitgliedsgemeinden sowie weiteren Mitgliedern.

Die Entsendung der zusätzlichen Mitglieder erfolgt unter Beachtung der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden. Die Gemeinde Luckenau entsendet neben der Bürgermeisterin ein zusätzliches Mitglied. Das zusätzliche Mitglied sowie deren Stellvertreter ist aus der Mitte des Gemeidnerates zu wählen.