Vorlage - IV/GLU/010/0024/06
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Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt
(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung § 78 i. V. m.
der Gemeinschaftsvereinbarung der
Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land in der derzeitig
gültigen Fassung § 3
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land besteht aus den Bürgermeisters der Mitgliedsgemeinden sowie weiteren Mitgliedern.
Die Entsendung der zusätzlichen Mitglieder erfolgt unter Beachtung der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden. Die Gemeinde Luckenau entsendet neben der Bürgermeisterin ein zusätzliches Mitglied. Das zusätzliche Mitglied sowie deren Stellvertreter ist aus der Mitte des Gemeidnerates zu wählen.