Vorlage - IV/STR/075/0085/05
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Der Betriebsausschuss beschließt, die offenen Forderungen gegenüber
- Herrn Michael Wolff in Höhe von 3.097,32 EUR,
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- der Zemag GmbH in Höhe von 4.032,23 EUR,
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- Herrn Willi Lück in Höhe von 2.762,59 EUR und
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- der Stettner Konserven GmbH i. L. in Höhe von 12.651,31 EUR
auszubuchen.
Gesetzliche Grundlage: Betriebssatzung EB Abwasserbeseitigung Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz hat der Betriebsausschuss über den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen, wenn sie im Einzelfall 2.500,00 EUR übersteigen, zu entscheiden.
Herr Michael Wolff schuldet aus Niederschlagswassereinleitung seit 2001 für das Grundstück Wasservorstadt 1 einen Betrag in Höhe von 3.097,32 EUR (inkl. Säumniszinsen und Mahngebühren).
Seit 23.07.2002 läuft ein Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Wolff, in dem am 04.09.2002 Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde (Anlage 1). Das eröffnete Nachlassinsolvenzverfahren – nach dem Tod von Herrn Wolff am 19.06.2003 – wurde am 15.04.2005 mangels Masse eingestellt (Anlage 2).
Ein Beitritt zur Zwangsversteigerung ist u. a. auf Grund der hohen Belastungen des Grundstückes und der Erfolglosigkeit seitens der Vollstreckungsbehörde der Stadt Zeitz nicht vorgesehen (Anlage 3).
Der Betrag in Höhe von 3.097,32 EUR ist als uneinbringliche Forderung auszubuchen.
Am 02.01.2001 wurde über das Vermögen der Zemag GmbH, Paul-Rohland-Str. 1, ein Insolvenzantrag gestellt; das Verfahren wurde am 01.03.2001 eröffnet (Anlage 4).
Die für die Stadt Zeitz angemeldeten offenen Forderungen aus Abwasserentsorgung in Höhe von 4.032,23 EUR (7.886,36 DM) – Anlage 5 (Auszug) – wurden zur Insolvenztabelle festgestellt. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Nach kaufmännischen Gesichtspunkten ist die Forderung in Folge des mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Ausfalls als uneinbringlich auszubuchen.
Herr Willi Lück schuldet ab dem Jahr 2000 bis zum 11.12.2003 (Zwangsversteigerungstermin) für die Abwasserentsorgung des Grundstückes Liebknechtstraße 22 einen Betrag in Höhe von 2.762,59 EUR (inkl. Säumniszinsen und Mahngebühren).
Vollstreckungsaufträge blieben bisher erfolglos (Anlage 6).
Der Schuldner hat am 25.04.2003 die eidesstattliche Versicherung abgegeben (Anlage 7).
Der Betrag in Höhe von 2.762,59 EUR ist als uneinbringliche Forderung auszubuchen.
Für das Grundstück Schädestraße 24 der Firma Stettner Konserven GmbH i. L. bestehen für den Zeitraum 2002 bis 2004 offene Forderungen aus der Niederschlagswasserentsorgung inkl. Säumniszuschläge und Mahngebühren in Höhe von 12.651,31 EUR.
Der Schuldner ist amtsbekannt unpfändbar, eine Vollstreckung ist nicht möglich (Anlage 8).
Der Betrag in Höhe von 12.651,31 EUR ist als uneinbringliche Forderung auszubuchen.