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Vorlage - IV/GTH/201/0086/06  

Betreff: Beschluss Haushaltssatzung für das Jahr 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Haushaltswesen
Federführend:SG Haushalt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
30.11.2006 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2006 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einschl. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2007.

Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt § 94

Gesetzliche Grundlage:   Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt § 94             

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine             

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine                           

 

 

 

Begründung:

 

Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Selbstverwaltung erlässt.

 

Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.

Er gibt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie seine Deckung und Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.