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Vorlage - IV/GNO/061/0036/06  

Betreff: Dach- und Fassadensanierung Mehrfamilienhaus Gartenstr. 2 - 3 in Nonnewitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Entscheidung
16.01.2007 
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat beschließt:

 

 

Der Gemeinderat beschließt:

 

 

-  Das Bauvorhaben Gartenstraße 2-3 in Nonnewitz im Rahmen der Dorferneuerung als prioritäre Maßnahme der Gemeinde Nonnewitz im Jahr 2007 durchzuführen.

 

-  Die Freigabe der erforderlichen Mittel für die unabweisbare Maßnahme Dach- und Fassadensanierung am Mehrfamilienhaus Gartenstraße 2-3 in Nonnewitz für das Haushaltsjahr 2007 im Vorgriff auf den zu beschließenden Haushalt 2007 von der Haushaltsstelle 02.88100.94101 von 72.700,00 €.

 

Bei der Durchführung ist folgender Zeitablauf unbedingt einzuhalten:

 

-  Die Terminkette des Fördermittelbescheides des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist einzuhalten.

 

-  Sollte diese Vorlage mehrheitlich abgelehnt werden, wird unverzüglich von dem Widerspruchsrecht im Bewilligungsbescheid Gebrauch gemacht und der Bewilligungsbescheid zurückgegeben.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            §§ 90, 96 GO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              21-12-05

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Gemäß Dorfentwicklungsplan ist die Dach- und Fassadensanierung am Mehrfamilienhaus Gartenstraße 2-3 in Nonnewitz als prioritäre Maßnahme im Jahr 2007 vorgesehen.

Mit Beschluss Nr.: 21-12-05 wurde die Sanierung des Mehrfamilienhauses Gartenstraße 2-3 bereits positiv durch den Gemeinderat Nonnewitz bewertet und die Beantragung der Fördermittel am 13.12.2005 beschlossen. Für den Entwurf der Haushaltssatzung 2007 wurden die für die Maßnahme Gartenstraße 2-3 erforderlichen Finanzmittel eingestellt.

 

Der Zuwendungsbescheid wurde durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) in  Weißenfels am 25.10.2006 erteilt.

Um die Förderbedingungen einzuhalten, die entstehenden Kosten in vertretbaren Rahmen zu halten und die Baumaßnahme für die Mieter so erträglich wie möglich zu gestalten, muss die Maßnahme so schnell und kurz, d.h. mit einer Bauzeit bis 30.06.2007, durchgeführt werden.

 

Da noch kein bestätigter Haushalt vorliegt, ist eine Freigabe der zur Sanierung notwendigen Mittel erforderlich.

 

Die Sanierung des Mehrfamilienhauses Gartenstraße 2-3 ist unabweisbar, da das Dach undicht  ist und somit für die Mieter eine Einschränkung der Wohnqualität darstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in Euro)

 

Einnahmen:        40.840,00 € (lt. Zuwendungsbescheid)

 

Ausgaben:

 

1.      Kosten der zu be-                                    2. Jährliche Folge-

Schließenden Maß-                                                        kosten:

nahme:   72.700,00 €                                                        ---------------

 

Mittel sind veranschlagt:

 

VMH                                                          Hhst.                                                        Hhst.

2007                                                        02.88100.94101                            02.88300.36100

 

72.700,00 €                                          40.840,00 €

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:

 

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Folgende Ämter wurden beteiligt:

Hoch- und Tiefbauamt