Vorlage - IV/GNO/061/0036/06
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Der Gemeinderat beschließt:
- Das Bauvorhaben Gartenstraße 2-3 in Nonnewitz im Rahmen der Dorferneuerung als prioritäre Maßnahme der Gemeinde Nonnewitz im Jahr 2007 durchzuführen.
- Die Freigabe der erforderlichen Mittel für die unabweisbare Maßnahme Dach- und Fassadensanierung am Mehrfamilienhaus Gartenstraße 2-3 in Nonnewitz für das Haushaltsjahr 2007 im Vorgriff auf den zu beschließenden Haushalt 2007 von der Haushaltsstelle 02.88100.94101 von 72.700,00 €.
Bei der Durchführung ist folgender Zeitablauf unbedingt einzuhalten:
- Die Terminkette des Fördermittelbescheides des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist einzuhalten.
- Sollte diese Vorlage mehrheitlich abgelehnt werden, wird unverzüglich von dem Widerspruchsrecht im Bewilligungsbescheid Gebrauch gemacht und der Bewilligungsbescheid zurückgegeben.
Gesetzliche Grundlage: §§ 90, 96 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: 21-12-05
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Gemäß Dorfentwicklungsplan ist die Dach- und Fassadensanierung am Mehrfamilienhaus Gartenstraße 2-3 in Nonnewitz als prioritäre Maßnahme im Jahr 2007 vorgesehen.
Mit Beschluss Nr.: 21-12-05 wurde die Sanierung des Mehrfamilienhauses Gartenstraße 2-3 bereits positiv durch den Gemeinderat Nonnewitz bewertet und die Beantragung der Fördermittel am 13.12.2005 beschlossen. Für den Entwurf der Haushaltssatzung 2007 wurden die für die Maßnahme Gartenstraße 2-3 erforderlichen Finanzmittel eingestellt.
Der Zuwendungsbescheid wurde durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) in Weißenfels am 25.10.2006 erteilt.
Um die Förderbedingungen einzuhalten, die entstehenden Kosten in vertretbaren Rahmen zu halten und die Baumaßnahme für die Mieter so erträglich wie möglich zu gestalten, muss die Maßnahme so schnell und kurz, d.h. mit einer Bauzeit bis 30.06.2007, durchgeführt werden.
Da noch kein bestätigter Haushalt vorliegt, ist eine Freigabe der zur Sanierung notwendigen Mittel erforderlich.
Die Sanierung des Mehrfamilienhauses Gartenstraße 2-3 ist unabweisbar, da das Dach undicht ist und somit für die Mieter eine Einschränkung der Wohnqualität darstellt.
Finanzielle Auswirkungen (in Euro)
Einnahmen: 40.840,00 € (lt. Zuwendungsbescheid)
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge-
Schließenden Maß- kosten:
nahme: 72.700,00 € ---------------
Mittel sind veranschlagt:
VMH Hhst. Hhst.
2007 02.88100.94101 02.88300.36100
72.700,00 € 40.840,00 €
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:
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Folgende Ämter wurden beteiligt:
Hoch- und Tiefbauamt