Vorlage - IV/GDÖ/010/0014/07
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Gesetzliche Grundlage:
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
1. Berechnungsgrundlage für das Erfolgshonorar
Grundlage für die Berechnung des Erfolgshonorars sind die eingesparten Kosten eines
alternativen Abwasserentsorgungskonzeptes aus der Vorplanung der Ingenieurgesellschaft
WBP Gera 25.08.1997 gegenüber dem ursprünglich geplanten Anschluss der Ortslage Pirkau
an das Abwassernetz des AZV Maibach Nödlitztal.
Gemäß § 5 Abs. 4a HOAI, sowie einschlägigen Kommentaren zur HOAI bezüglich
Erfolgshonorar, wird durch die Vertragsparteien vereinbart, dass alle Kosten zur Berechnung
herangezogen werden.
2. Örtliche Bauüberwachung
Die damals mündlich vereinbarte Durchführung der Örtlichen Bauüberwachung einschließlich
Vergütung mit 2,7 v. H. der anrechenbaren Kosten gemäß § 57 HOAI wird hiermit nochmalig
durch Beschluss bestätigt.
3. Erster Bauabschnitt Regenwasserversicherungsanlage (1999 2000)
Die damals mündlich vereinbarte Durchführung der Objektplanung (Ausführungsunterlagen,
Ausschreibung und Vergabe) sowie Bauleitung / Örtliche Bauüberwachung wird hiermit
nochmalig durch Beschluss bestätigt. Die Aufgabenstellung bestand darin, bereits
vorhandene teilfertige Erdbecken (gebaut durch Firma Schlag) soweit wie möglich zu erhalten
um zusätzliche Aufwendungen für Umbaumaßnahmen zu vermeiden. Die Abrechung der
Ingenieurleistungen erfolgt nach Zeitaufwand.
4. Allgemeiner Grundsatz zur Umsetzung der Baumaßnahmen
Dem allgemeinen Grundsatz zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung folgend,
gilt bei den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Ingenieurbüro und der Gemeinde die
jeweils kostengünstigste Herangehensweise als vereinbart.