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Vorlage - IV/GDÖ/010/0014/07  

Betreff: Präzisierung des bestehenden Ingenieurvertrages zur Abwasserentsorgung der Gemeinde Döbris
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Pirkau
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Beteiligt:Pirkau
Beratungsfolge:
Gemeinderat Döbris Entscheidung
22.01.2007 
Sitzung des Gemeinderates Döbris zurückgestellt     
12.02.2007 
Sitzung des Gemeinderates Döbris ungeändert beschlossen     

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

bereits gefasste Beschlüsse:

aufzuhebende Beschlüsse:

 

Begründung:

 

1. Berechnungsgrundlage für das Erfolgshonorar

   Grundlage für die Berechnung des Erfolgshonorars sind die eingesparten Kosten eines

    alternativen Abwasserentsorgungskonzeptes aus der Vorplanung der Ingenieurgesellschaft

    WBP Gera 25.08.1997 gegenüber dem ursprünglich geplanten Anschluss der Ortslage Pirkau

    an das Abwassernetz des AZV „Maibach – Nödlitztal“.

    Gemäß § 5 Abs. 4a HOAI, sowie einschlägigen Kommentaren zur HOAI bezüglich

    Erfolgshonorar, wird durch die Vertragsparteien vereinbart, dass alle Kosten zur Berechnung

    herangezogen werden.

2. Örtliche Bauüberwachung

    Die damals mündlich vereinbarte Durchführung der Örtlichen Bauüberwachung einschließlich

    Vergütung mit 2,7 v. H. der anrechenbaren Kosten gemäß § 57 HOAI wird hiermit nochmalig

    durch Beschluss bestätigt.

3. Erster Bauabschnitt Regenwasserversicherungsanlage (1999 – 2000)

    Die damals mündlich vereinbarte Durchführung der Objektplanung (Ausführungsunterlagen,

    Ausschreibung und Vergabe) sowie Bauleitung / Örtliche Bauüberwachung wird hiermit

    nochmalig durch Beschluss bestätigt. Die Aufgabenstellung bestand darin, bereits

    vorhandene teilfertige Erdbecken (gebaut durch Firma Schlag) soweit wie möglich zu erhalten

    um zusätzliche Aufwendungen für Umbaumaßnahmen zu vermeiden. Die Abrechung der

    Ingenieurleistungen erfolgt nach Zeitaufwand.

4. Allgemeiner Grundsatz zur Umsetzung der Baumaßnahmen

    Dem allgemeinen Grundsatz zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung folgend,

    gilt bei den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Ingenieurbüro und der Gemeinde die

    jeweils kostengünstigste Herangehensweise als vereinbart.