Vorlage - IV/STR/075/0646/07
|
|
Der Betriebsausschuss beschließt den Investitionsplan für das Jahr 2007 und die Kanalbaumaßnahmen
- Regenüberlaufbecken Geschwister-Scholl-Straße,
- Mischwasserkanalisation B 2 zwischen Schlossstrasse u. Elsterstraße,
- Mischwasserkanalisation Brühl
in den Folgejahren.
Alle weiteren Investitionsmaßnahmen für die Folgejahre bis einschließlich 2011 werden zur Kenntnis genommen.
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Betriebsausschuss vom 15. November 2006 wurden erstmals die vorgesehenen Investitionen der Jahre 2007 bis 2011 mündlich vorgestellt.
In der gemeinsamen Ausschusssitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 13. Dezember 2006 wurden die Zusammenhänge zwischen den notwendigen Kanalbaumaßnahmen und der damit verbundenen Senkung der Abwasserabgabe vorgetragen.
In der Anlage sind die Investitionsmaßnahmen für die Jahre 2007 bis 2011 benannt und wurden mit den entsprechenden Investitionsumfängen in die Jahrespläne eingearbeitet.
Die Investitionspläne der Jahre stellen den derzeit aktuellen Kenntnisstand dar.
Die wesentlichen Kanalinvestitionen der kommenden Jahre umfassen die Maßnahmen:
- Regenüberlaufbecken Geschwister-Scholl-Straße,
- Mischwasserkanalisation B 2 zwischen Schlossstrasse u. Elsterstraße,
- Mischwasserkanalisation Brühl
Die Umsetzung dieser Baumaßnahmen hat eine deutliche Reduzierung der jährlichen Abwasserabgabe zur Folge.
Derzeit ist für die bestehende Mischwasserkanalisation der Stadt Zeitz eine Abwasserabgabe für die Einleitung von verunreinigtem Niederschlagswasser in die jeweiligen Vorfluter zu entrichten. Die abgeschlagene mittlere jährliche Schmutzfracht ist höher als der zulässige Grenzwert. Dieser beträgt in Sachsen-Anhalt 250 kg CSB (chemischer Sauerstoffbedarf) pro Hektar befestigter Fläche. Nach den aktuellen Einwohnerwerten der Stadt Zeitz sind derzeit ca. 19.500 Einwohner (EW) an die Mischwasserkanalisation angeschlossen. Die Abwasserabgabe für die nicht fachgerechte Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser in öffentliche Gewässer bemisst sich folgendermaßen:
Abwasserabgabe = EW x 0,12 x 35,79 €/EW
Daraus ergibt sich für die angeschlossenen 19.500 Einwohner eine Abwasserabgabe in Höhe von ca. 83.700 € pro Jahr.
Mit der Umsetzung der vorgenannten Baumaßnahmen wäre zukünftig ein Einzugsgebiet mit ca. 9.250 Einwohnern fachgerecht entwässert. Dies würde zu einer Reduzierung der jährlichen Abwasserabgabe um ca. 39.700 € auf einen Betrag von ca. 44.000 € führen. Aufgrund der Spezifikation des bestehenden Mischwassernetzes und der Siedlungsstruktur der Stadt Zeitz gibt es keine vergleichbaren Baumaßnahmen, die ebenfalls eine derartig umfassende Reduzierung der Abwasserabgabe zur Folge hätten. Gemäß Abwasserabgabengesetz
(AbwAG) besteht die Möglichkeit, den Abwasserbeseitigungspflichtigen von der Abwasserabgabe, bereits in einem Zeitraum von 6 Jahren, vor Beginn der Inbetriebnahme der geänderten und entsprechend dem Stand der Technik errichteten Abwasseranlage, zu befreien.
Für den Fall, dass der Betriebsausschuss die bereits erwähnten Baumaßnahmen
- Regenüberlaufbecken Geschwister-Scholl-Straße,
- Mischwasserkanalisation B 2 zwischen Schlossstrasse u. Elsterstraße,
- Mischwasserkanalisation Brühl
bestätigt, könnte also bereits ab dem Jahre 2007 die Abwasserabgabeerklärung entsprechend geändert werden, dies würde sofort zu einer jährlichen Reduzierung der Abwasserabgabe um ca. 39.000 € bis 40.000 € pro Jahr führen.
Anlage
Einzeldarstellungen 2007 bis 2001