Inhalt
1. Angaben zur Hundehalterin / zum Hundehalter

2. Angaben zum Hund

3. Zeitpunkt der Haltungsaufnahme

4. Herkunft des Hundes


Maximal 3 MB und nur Dateien im Format , ZB, PDF, PNG, JPG erlaubt

5. Kennzeichnung

Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ist jede Person oder Stelle, die einen Hund hält, verpflichtet, den Hund spätestens sechs Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) kennzeichnen zu lassen.

6. Haftpflichtversicherung


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Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ist die Halterin oder der Halter verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen.

Hinweis zur Anmeldung zum Hunderegister

Diese Anmeldung zum Hunderegister beinhaltet die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Anmeldung ist gebührenpflichtig. Nachdem alle Unterlagen eingegangen sind erhalten Sie gesondert Bescheid. Bei Fragen zur Hundesteuer steht Ihnen Frau Reinelt unter der 03441/83-293 zur Verfügung.

Bestätigung Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Datenschutzerklärung

Bitte beachten Sie vor dem Absenden der Daten unsere Datenschutzerklärung.

Erweiterte Datenschutzerklärung zur Nutzung dieses Onlineantrags

Sie haben die Möglichkeit, die Haltung von Hunden digital anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.

Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:

Hundehaltung anmelden:

  • Name, Anschrift des Hundehalters, freiwillige Angaben: Telefonnummer und e-Mailadresse
  • Weitere volljährige Personen im Haushalt (vollständiger Name)
  • Name des Hundes, Fellfarbe
  • Hunderasse, Geschlecht
  • Wurfdatum / Alter des Hundes
  • Ggf. Weitere Hunde, die im Haushalt leben, sowie deren Transpondernummer und Hundemarke und Name des Halters / der Halterin
  • Zeitpunkt der Haltungsaufnahme
  • Herkunft des Hundes: Vorbesitzer und ggf. ehemaliger Wohnort bei Zuzug
  • Kennnummer des Transponders oder Datum, wann die Kennnummer spätestens nachgereicht wird.
  • Angaben zur Haftpflichtversicherung und Upload des Versicherungsscheins (Foto oder Scan). Ggf. Angaben, wann die Informationen nachgereicht werden.

Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeiter des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung sowie des Sachgebiets Kommunalabgaben, die OZG-Beauftragte der Stadt Zeitz, die Redaktion der städtischen Website, sowie die Betreiber der Website iKiss (KID Magdeburg GmbH und Advantic GmbH).

Ihre Daten werden im Anschluss gem. § 15 Abs.3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) im zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalt dauerhaft gespeichert. Entfällt der Grund der Datenerhebung (Hund verstorben oder abgegeben), werden die Daten im Hunderegister nach einem Jahr gelöscht, sofern kein Bissvorfall vorliegt. Eintragungen über Bissvorfälle oder sonstige Vorfälle, die zu einem Strafverfahren geführt haben, werden nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, Eintragungen über sonstige Vorfälle nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gesperrt.




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