Kommunale Förderprogramme
Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben. Bei der Umsetzung dieser Aufgaben und Herausforderungen gewährt die Europäische Union, der Bund und das Land Finanzhilfen in Millionenhöhe. Schwerpunkte für den Einsatz dieser Finanzhilfen sind
- Stärkung von Innenstädten in ihrer städtebaulichen Funktion unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, und
- Wiedernutzbarmachung von brachliegenden Industrie- und Konversionsflächen für die Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen.
Ziel der Förderung des ländlichen Raumes ist es, die Attraktivität der Lebens- und Wirtschaftsräume zu erhalten, zu stärken und nachhaltig zu gestalten. Die veränderten Bedingungen von Wirtschaft und Bevölkerung führen zu einer anderen Ausrichtung des Städtebaus in ländlichen Regionen.
Bei der künftigen Entwicklung steht die Sicherung funktionsfähiger Stadtzentren und Stadtquartiere sowie die Gestaltung des ländlichen Raums im Vordergrund. Mit der Unterstützung der Europäischen Union, des Bundes und des Landes können kommunale Vorhaben realisiert werden. In der folgenden Übersicht können Sie sich über die unterschiedlichen Fördermittelprogramme und Maßnahmen informieren.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt (EFRE)
Mit großer Freude hat im November 2017 die Stadt Zeitz die Fördermittelbescheide vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Empfang nehmen können. Es ist der Stadtverwaltung gelungen, Fördermittel in zweistelliger Millionenhöhe für die vier eingereichten kommunalen Maßnahmen einzuwerben.
Zwei der kommunalen Maßnahmen, der Abbruch der Weberstraße 1c und die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, konnten 2020 schon zum Abschluss gebracht werden.
Die beiden umfangreichen kommunalen Maßnahmen Teilabbruch der Grundschule Zeitz-Ost sowie die Modernisierung ZEKIWA-Werk schreiten mit großen Schritten voran.
Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
Das Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" - Lebenswerte Quartiere gestalten - enthält die bisherigen Förderziele des Programmes Stadtumbau-Ost.
Mit diesem neuen Förderprogramm soll unter anderem der Wohnungsbau in Zeitz unterstützt und die Entwicklung neuer Quartiere - im Sinne einer nachhaltigen Erneuerung - gefördert werden. Als neue Fördervoraussetzung kommen notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur.
Bereits bewilligte oder in Realisierung befindliche und mit Städtebaufördermitteln aus den beiden abgelösten Förderprogrammen (teil-)finanzierte Maßnahmen, werden in das neue Förderprogramm übernommen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung geltenden Städtebauförderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt fortgeführt. Für neu angemeldete Maßnahmen gelten die Bestimmungen der neuen Städtebauförderrichtlinien.
- PDF-Datei: (19.2 MB)
Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL LSA
Informationsseite zur Städtebauförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren"
Im Jahr 2020 wurden durch Neustrukturierung der Städtebauförderung die beiden bisher im Zeitzer Stadtzentrum angewendeten Förderprogramme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ durch das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ abgelöst. Zielschwerpunkt des neuen Förderprogramms sind Erhalt und Entwicklung des Stadtkerns von Zeitz, sowie die Innenstadt als Standort für attraktives Wohnen, Arbeiten, Kultur und Wirtschaft weiterzuentwickeln.
Bereits bewilligte oder in Realisierung befindliche und mit Städtebaufördermitteln aus den beiden abgelösten Förderprogrammen (teil-)finanzierte Maßnahmen, werden in das neue Förderprogramm übernommen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung geltenden Städtebau- förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt fortgeführt. Für neu angemeldete Maßnahmen gelten die Bestimmungen der neuen Städtebauförderrichtlinien. In diesem neuen Förderprogramm hat sich der Förderanteil zu Gunsten der Stadt verschoben. Das heißt, für städtische Maßnahmen können 80 Prozent der förderfähigen Kosten aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.
- PDF-Datei: (19.2 MB)
Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL LSA
Informationsseite zur Städtebauförderung des Landes Sachsen-Anhalt
EFRE/LEADER-Projekt: Brikettfabrik Herrmannschacht
Kurzbeschreibung
Am 02.10.2020 wurde dem Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, Christian Thieme und VertreterInnen des Museumsbetreibers, dem Mitteldeutschen Umwelt- und Technikpark e.V. der Fördermittelbescheid für das Museum Brikettfabrik Herrmannschacht durch den Vorsitzenden der Lokalen Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt-Süd (LAG), Andy Haugk übergeben.
Voraussetzung dafür war die Aufnahme der Maßnahme durch die LAG in die Prioritätenliste der LEADER-Förderung.
Der Zuwendungszweck dient der Verbesserung der Präsentation und nachhaltigen Nutzung des kulturellen Erbes.
Durch die Investitionsbank Sachsen -Anhalt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 491.000,00 € (bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben) bewilligt.
Dokumente
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ELER/LEADER-Projekt: Kloster Posa
Am 03.08.2020 erhielt die Stadt Zeitz den Zuwendungsbescheid für die o.g. Fördermaßnahme im Kloster Posa.
Voraussetzung dafür war die Aufnahme der Maßnahme durch die Lokale Aktionsgruppe Montanregion Sachsen-Anhalt-Süd (LAG) in die Prioritätenliste der LEADER-Förderung. Der Zuwendungszweck dient der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.
Durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 318.629,23 € (bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben) bewilligt.
Kurzbeschreibung
Der ehemalige Kuhstall ist eines der prägnantesten Gebäude des unbedingt erhaltenswerten Gebäudekomplexes des Kloster Posa. Mit seinem Um- und Ausbau soll ein weiterer Schritt zur Sanierung des historischen Klosterensembles geleistet werden.
Der ehemalige Kuhstall wurde im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhundert errichtet und schließt direkt an das spätbarocke Haupthaus an. Um das Klostergelände weiterhin als Raum für Begegnung, Kunst, Kultur und Bildung entwickeln zu können, ist es zwingend erforderlich, die räumlichen Möglichkeiten durch den Ausbau von Gebäudeeinheiten für eine ganzjährige Nutzung zu schaffen.
Die Durchführung der o.g. Maßnahme am denkmalgeschützten Kuhstall verhindert den weiteren Verfall des Gebäudes, welcher durch die vorhandenen Schäden (Dach) und den Leerstand des Obergeschosses droht.
Dokumente
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