Programme der Städtebauförderung
Video zu 30 Jahre Städtebauförderung in Zeitz
Die veränderten Bedingungen von Wirtschaft und Bevölkerung führen zu einer Umorientierung im Städtebau und in den ländlichen Regionen.
Bei der künftigen Entwicklung steht die Sicherung funktionsfähiger Stadtzentren und Stadtquartiere sowie die Gestaltung des ländlichen Raums im Vordergrund. Unterstützt durch die Bereitstellungen von Fördermitteln des Bundes und des Landes können durch nachstehende Förderprogramme private Vorhaben realisiert werden.
In der anschließenden Übersicht können Sie sich über die unterschiedlichen Sanierungsgebietsgrenzen und die dazugehörigen Richtlinien informieren.
Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
Das Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" - Lebenswerte Quartiere gestalten - enthält die bisherigen Förderziele des Programmes Stadtumbau-Ost.
Mit diesem neuen Förderprogramm soll unter anderem der Wohnungsbau in Zeitz unterstützt und die Entwicklung neuer Quartiere - im Sinne einer nachhaltigen Erneuerung - gefördert werden. Als neue Fördervoraussetzung kommen notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur.
Bereits bewilligte oder in Realisierung befindliche und mit Städtebaufördermitteln aus den beiden abgelösten Förderprogrammen (teil-)finanzierte Maßnahmen, werden in das neue Förderprogramm übernommen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung geltenden Städtebauförderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt fortgeführt. Für neu angemeldete Maßnahmen gelten die Bestimmungen der neuen Städtebauförderrichtlinien.
- PDF-Datei: (19.2 MB)
Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL LSA
Informationsseite zur Städtebauförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren"
Im Jahr 2020 wurden durch Neustrukturierung der Städtebauförderung die beiden bisher im Zeitzer Stadtzentrum angewendeten Förderprogramme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ durch das neue Förderprogramm „Lebendige Zentren“ abgelöst. Zielschwerpunkt des neuen Förderprogramms sind Erhalt und Entwicklung des Stadtkerns von Zeitz, sowie die Innenstadt als Standort für attraktives Wohnen, Arbeiten, Kultur und Wirtschaft weiterzuentwickeln.
Bereits bewilligte oder in Realisierung befindliche und mit Städtebaufördermitteln aus den beiden abgelösten Förderprogrammen (teil-)finanzierte Maßnahmen, werden in das neue Förderprogramm übernommen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung geltenden Städtebauförderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt fortgeführt. Für neu angemeldete Maßnahmen gelten die Bestimmungen der neuen Städtebauförderrichtlinien.
Für Maßnahmen der privaten Antragstellenden ergeben sich hinsichtlich der Höhe der Förderung keine Änderungen. Eine Bewilligung durch das Land Sachsen-Anhalt vorausgesetzt und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel, werden private Maßnahmen weiterhin pauschal mit maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. In begründeten Einzelfällen kann von der pauschalen Förderung abgewichen und eine höhere Förderung gewährt werden.
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Kontakt
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Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL LSA
Informationsseite zur Städtebauförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Dorferneuerung
Die Dorferneuerung ist eine Fördermöglichkeit für die Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes. Ziel der Dorferneuerung ist es, die Identität der Dörfer zu bewahren, der fortschreitenden Zerstörung des typischen dörflichen Lebensraumes entgegenzuwirken sowie das historisch gewachsene Ortsbild mit zeitgemäßen Gestaltungsoptionen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Auf diese Weise sollen die Arbeits- und Lebensverhältnisse in den ländlichen Bereichen verbessert werden.
Für Maßnahmen im privaten Bereich können über die Gemeinden Fördermittel beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, entsprechend Förderrichtlinie, beantragt werden.
Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)
Seite des Landes Sachsen-Anhat zur Dorferneuerung und -entwicklung
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd des Landes Sachsen-Anhalt
LEADER/CLLD
Die Stadt Zeitz ist Teil der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Montanregion Sachsen-Anhalt Süd. Mit dieser Zugehörigkeit greift in den ländlichen Ortschaften das Förderprogramm LEADER. Durch das LEADER – Programm können sich die Förderquoten in der Dorferneuerung und anderen Förderprogrammen erhöhen. LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden.
Lokale Aktionsgruppen erarbeiten dazu entsprechende Entwicklungskonzepte.
Informationsseite der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Montanregion Sachsen-Anhalt Süd
Informationsseite des Landes Sachsen-Anhalt
Verfügungsfonds "Stadtmitte Zeitz"
Die Stadt Zeitz hat als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation den Verfügungsfonds „Stadtmitte Zeitz“ eingerichtet. Ziel dieses Instruments ist es, privates Engagement und private Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren, Kooperationen zwischen unterschiedlichen Akteuren in Stadtzentren herbeizuführen, die Selbstorganisation privater Kooperationspartner zu stärken, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einsetzen zu können und Projekte zur Belebung des innerstädtischen Quartiers flexibel umzusetzen.
Für die Stadt Zeitz besteht das konkrete Ziel des Verfügungsfonds darin, durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft den baulichen und funktionalen Strukturwandel der Stadtmitte von Zeitz voranzubringen. Diese Aktivitäten sollen mit dem Instrument des öffentlich-privaten Verfügungsfonds und als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung unterstützt werden.
Der Verfügungsfonds „Stadtmitte Zeitz“ ist ein Projektfonds, der aus maximal 50% Fördermitteln und mindestens 50% aus Eigenmitteln des Antragstellers finanziert wird. Gefördert werden kleinere Anschaffungen oder bauliche Aktivitäten (investive Maßnahmen), aber auch Konzepte, Studien, Öffentlichkeitsarbeit oder Vernetzungs- und Vermarktungskampagnen (nicht investive Maßnahmen) auf Basis eines Beteiligungsprozesses im Innenstadtbereich.
Die inhaltliche Ausrichtung sollte dabei unter den Gesichtspunkten Begrünung, Klimaschutz, Gestaltung und Belebung des öffentlichen Raumes sowie kulturelle Ideen, erfolgen. Die eingereichten Projektideen müssen sich zudem auf folgende Schwerpunkte fokussieren:
- Nachhaltigkeit muss gegeben sein
- Folgekosten bzw. Übernahme von Folgekosten und -arbeiten müssen nicht nachgewiesen werden
- Einbindung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger
- Eigeninitiative
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität
- Imageverbesserung
- Belebung des Fördergebietes
Die Gesamtprojektkosten dürfen bei einer 50%-Förderung nicht über 10.000 € liegen. Der maximale Förderbetrag ist auf 5.000 € begrenzt. Sofern die 10.000 € Gesamtkosten überschritten werden, muss der zu erbringende Eigenanteil über 50% liegen.
Die Entscheidung, welche Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds in welcher Höhe finanziert werden, ist einem lokalen Gremium vorbehalten. Das Entscheidungsgremium setzt sich dabei aus lokalen Akteuren, Politik und Verwaltung zusammen.
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