Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 26.01.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Betriebsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 17.11.2010 und der Sondersitzung vom 09.12.2010  
BET1/0023/10  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses      
Ö 6  
Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz (SSBZ)  
Enthält Anlagen
V/STR/74/0451/11  
Ö 7  
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/75/0448/11  
Ö 8  
1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Döbris  
Enthält Anlagen
V/STR/75/0450/11  
Ö 9  
Wirtschaftsplan 2011 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz (Stand 07.01.2011)  
V/STR/75/0449/11  
Ö 10  
1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"  
Enthält Anlagen
V/STR/BM/0446/11  
    VORLAGE
    1

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“:

 

 

1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"

 

Auf Grundlage der §§ 6, 44 Abs. 3 Ziff. 1, 116 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA S . 383) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. § 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. 03.1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 03.02.2011 folgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

§ 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

 

Zweck des Eigenbetriebes ist es, die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz sicherzustellen und durchzuführen sowie die Behandlung von Abwässern umliegender Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung durchzuführen.

 

§ 4 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

In diesem Fall bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister eine/n von ihnen zum Ersten Betriebsleiter oder zur Ersten Betriebsleiterin im Sinne von § 5 Abs. 2 EigBG LSA.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Zeitz, am ………….. 

 

 

   
    26.01.2011 - Betriebsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“:

 

 

1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"

 

Auf Grundlage der §§ 6, 44 Abs. 3 Ziff. 1, 116 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA S . 383) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. § 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. 03.1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 03.02.2011 folgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

§ 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

 

Zweck des Eigenbetriebes ist es, die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz sicherzustellen und durchzuführen sowie die Behandlung von Abwässern umliegender Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung durchzuführen.

 

§ 4 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

In diesem Fall bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister eine/n von ihnen zum Ersten Betriebsleiter oder zur Ersten Betriebsleiterin im Sinne von § 5 Abs. 2 EigBG LSA.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Zeitz, am ………….. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    03.02.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/BM/0446/11   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/BM/0446/0302/11:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“:

 

 

1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"

 

Auf Grundlage der §§ 6, 44 Abs. 3 Ziff. 1, 116 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA S . 383) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. § 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. 03.1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 03.02.2011 folgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

§ 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

 

Zweck des Eigenbetriebes ist es, die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz sicherzustellen und durchzuführen sowie die Behandlung von Abwässern umliegender Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung durchzuführen.

 

§ 4 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

In diesem Fall bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister eine/n von ihnen zum Ersten Betriebsleiter oder zur Ersten Betriebsleiterin im Sinne von § 5 Abs. 2 EigBG LSA.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Zeitz, am ………….. 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  9

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 11  
Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. V/STR/OB/0257/1706/10 "Umwandlung des Abwasserzweckverbandes - Maibachtal - auf die Stadt Zeitz"  
V/STR/STR/0431/10  
Ö 12  
Allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 17.11.2010 und der Sondersitzung vom 09.12.2010    
N 15     Erörterung der Unterlagen - Gutachten SSBZ    
N 16     Allgemeine Anfragen    
N 17     Schließung der Sitzung