Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 13.09.2011 | NON/0023/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge | V/STR/65/0630/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2 (alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz).
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.
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18.10.2011 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
41.400,--€ Kosten 20.500,--€ Fördermittel 10.402,--€ Anteil der Beitragspflichtigen
21,5 Ct. pro qm Umlage pro Bürger (172,-- € für 800 Quadratmeter)
Dem Ausbau der Südstr., des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstr. und des Westplatzes im OT Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Ausgearbeitet von: FB technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge V/STR/65/0630/11 wurde mit folgendem Ergebnis abgestimmt: Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2 (alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz). Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung. Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen. Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig. Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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26.10.2011 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2 (alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz).
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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10.11.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2 (alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz).
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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17.11.2011 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0630/11 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0630/1711/11: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Südstraße, des Südplatzes, des Mittelweges, des Friedensplatzes, der Lindenstraße und des Westplatzes im Ortsteil Nonnewitz mit der Abschnittsbildung Südstraße, Südplatz, Mittelweg, Friedensplatz, Lindenstraße und Westplatz bis nördlich Flurstück 97/6 der Flur 2 und südlich Flurstück 732/97 der Flur 2 (alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz).
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Südstraße, der Südplatz, der Mittelweg, der Friedensplatz, die Lindenstraße und der Westplatz als Haupterschließungsstraßen klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 13.09.2011 | ||||||||||||||||||
N 10 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 11 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||