Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.05.2012 | THE/0033/12 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Information zur Feuerwehr-Card | V/STR/32/0775/12 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0762/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.
Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen. Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.
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18.06.2012 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen. Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen. Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
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20.06.2012 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Frau Stirbo übergibt das Wort an Herr Villiers Herr Villiers: - erläutert die Beschlussvorlage Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen. Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen. Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
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21.06.2012 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Köstler: - das Kartenmaterial sollte in entsprechender Größe ausgereicht werden Herr Villiers: ‑ für Gemeinde Theißen gibt es einen Flächennutzungsplan der ab 2005 fortgeschrieben wurde ‑ durch Eingemeindungen zum 01.01.2010 ist das Territorium wesentlich größer geworden ‑ Flächennutzungsplan muss aber immer für gesamte Gemeindegebiet erstellt werden (Pläne werden noch mal per Mail verschickt) ‑ Die Bestrebungen hierzu kommen von der Mibrag. Herr Ronneberger: - ist bei uns Windkraft geplant? Herr Villiers: - ist nicht geplant, gehört aber zur Regionalplanung Halle Herr Ronneberger: - Windkraft wurde auf dem alten Territorium der gemeinde Theißen durch einen Gemeinderatsbeschluss abgelehnt. Herr Köstler: - kann die Regionalplanung Halle über unsere Köpfe hinweg entscheiden? Herr Villiers: - ja Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen. Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen. Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
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27.06.2012 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.
Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen. Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
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12.07.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.
Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen. Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
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19.07.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0762/12 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0762/1907/12:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.
Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen. Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 24.05.2012 | ||||||||||||||||||
N 11 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 12 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||