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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Datum: Mo, 27.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 15.04.2013  
BIA1/0033/13  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport      
Ö 6  
Aktueller Sachstand Frauenhaus Zeitz (mündlich)      
Ö 7  
1. Änderung zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz vom 10.02.2011  
V/STR/40/0958/13  
Ö 8  
"Zeitzer Gedenktafel" ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion  
V/STR/STR/0951/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat der Stadt Zeitz möge beschließen:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

„Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

1.      Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.

2.      Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

 

 

   
    14.03.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12.1 - an Amt/Ausschuss verwiesen BESCHLUSS: V/STR/STR/0951/13   
    Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

35

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    15.04.2013 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 13 - zurückgestellt
   

 

Abstimmungsergebnis:

 

   
    18.04.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 17 - zurückgezogen
   
   
    25.04.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 20 - zurückgezogen BESCHLUSS: V/STR/STR/0951/13   
    Die Vorlage wird zurück gezogen

Die Vorlage wird zurückgezogen. Es erfolgt die Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport.

 

   
    27.05.2013 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz möge beschließen:

 

Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden, deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

  1. Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.
  2. Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung für die Herstellung und Anbringung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.05.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Geänderter Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

„Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

1.      Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.

2.      Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung für die Herstellung und Anbringung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    06.06.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

„Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

1.      Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.

2.      Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung für die Herstellung und Anbringung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Erinnerungstafel an die Zeitzer Schriftstellerin "Annemarie Weihland" aus der Ritterstraße in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/0913/13  
Ö 10  
Sach- und Tätigkeitsbericht der Selbsthilfekontaktstelle Zeitz für das Jahr 2012  
V/STR/40/0985/13  
Ö 11  
Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 12  
Informationen aus dem Fachbereich Soziales Zeitz      
Ö 13  
Allgemeine Anfragen      
N 14     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 15     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 25.02.2013    
N 16     Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - Vorbereitung einer Kommunalverfassungsbeschwerde   V/STR/40/0984/13  
N 17     Betriebskosten 2012 Kinder- und Jugendtreff Kiko   V/STR/40/0990/13  
N 18     Allgemeine Anfragen / Informationen    
Ö 19  
Schließung der Sitzung