Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 02.07.2013 (wird nachgereicht) | NON/0046/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Billigungs - und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP - Entwurf) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/1021/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ | V/STR/65/1058/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für den Bebauungsplan Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ ist in Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
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01.10.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Otto macht Ausführungen zur Vorlage Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Für den Bebauungsplan Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ ist in Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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09.10.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für den Bebauungsplan Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ ist in Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:
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30.10.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für den Bebauungsplan Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ ist in Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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07.11.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1058/13 | |||||||||||||||||||
Veränderung der Anwesenheit: Frau Klenke und Herr Kühling haben die Sitzung verlassen, der Oberbürgermeister und Frau Dreblow haben den Friedenssaal verlassen. Derzeit sind 37 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1058/0711/13:
Der Stadtrat beschließt:
Für den Bebauungsplan Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Ortsumgehung Nonnewitz“ ist in Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 10 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 02.07.2013 (wird nachgereicht) | ||||||||||||||||||
N 11 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 12 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||