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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 23.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 05.12.2013  
HAU1/0042/13  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
N 6     Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung    
N 7     Beendigung der Geschäftstätigkeit des Vereins "Auf Messers Schneide-Zeitz 2014 e.V." (Zu diesem Top werden die Vorstandsmitglieder des Vereins "Auf Messers Schneide" und Herr Dr. Kunde für die VDS eingeladen)   V/STR/OB/1111/13  
Ö 8  
Eröffnung der öffentlichen Sitzung      
Ö 9  
Einbringung Haushaltsplan-Entwurf 2014 als Arbeitspapier (wird nachgereicht)      
Ö 10  
1. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/40/1124/13  
Ö 11  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP-Entwurf)
V/STR/65/1113/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    16.12.2013 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 

 

   
    17.12.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - abgelehnt
    Herr Beer:

Herr Beer:

- Was kostet Erstellung des neuen FNP?

- Wieso darf kalte Enteignung vorgenommen werden – welche Gesetzesgrundlage

- Es wurden aus den 90iger Jahren keine Änderungen und Bereinigungen in den Planwerk

  vorgenommen, z. B. Flurbereinigung Nonnewitz – Pirkau.

- Zugesicherte Auskünfte wurden bisher nicht gegeben

Herr Beer bemängelt die fachliche Kompetenz von Herrn Villiers und mangelnde Auskunftsbereitschaft

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt

   
    13.01.2014 - Ortschaftsrat Kayna
    Ö 8 - 
   
   
    14.01.2014 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Herr Villiers:

Herr Villiers:

- stellt nochmals den Entwurf des Flächennutzungsplanes vor.

  Suxdorf wird nicht mehr als Splittersiedlung betrachtet, Stockhausen aber weiterhin.

  Vom Ortschaftsrat sollte für Stockhausen kurzfristig eine Außenbereichssatzung wie die Ortschaft

  Geußnitz dies für den Ortsteil Steinbrüchen getan hat, beschlossen werden.

  Herr Villiers wird beauftragt, diese Außenbereichssatzung auszuarbeiten.

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:           6

 

davon anwesend:                                5

 

Ja-Stimmen:                                        5

 

Nein-Stimmen:                                     /  

 

Stimmenthaltungen:                            /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:          /

 

 

   
    15.01.2014 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    23.01.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    29.01.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1113/13   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1113/2901/14:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 12  
Allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 05.12.2013    
N 15     Grundstücksverkauf   V/STR/65/1123/13  
N 16     Neustrukturierung der Zeitzer innovativen Arbeitsfördergesellschaft Zeitz mbH   V/STR/OB/1130/14  
N 17     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/1126/14  
N 18     Genehmigung einer Dienstreise (mündl.)    
N 19     Beratung des Hochwasserausschusses zu Hochwassermaßnahmen:    
N 19.1     Hochwasserschadenbeseitigung Schießanlage Tiergarten   V/STR/OB/1128/14  
N 20     Allgemeine Anfragen    
N 21     Schließung der Sitzung