Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 14.01.2015 | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Sachstand Stadtumbau Ost mündlich durch SG Stadtentwicklung, Herrn Villiers | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 68 der Stadt Zeitz "Erweiterung Tierheim" | VI/STR/65/0135/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Zeitz „Erweiterung Tierheim“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 68, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen Informationen sind gemäß § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
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25.02.2015 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Zeitz „Erweiterung Tierheim“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 68, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen Informationen sind gemäß § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
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05.03.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Abstimmungsergebnis:
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12.03.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0135/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0135/1203/15: Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 der Stadt Zeitz „Erweiterung Tierheim“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 68, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die verfügbaren wesentlichen umweltbezogenen Informationen sind gemäß § 3(2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Aufhebungssatzung zur "Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch" der Gemeinde Theißen | VI/STR/63/0134/15 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Aufhebung der "Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der städtebaulichen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Stadtmitte der Stadt Zeitz" | VI/STR/63/0140/15 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2014 in denHaushaltsjahren 2015 bis 2018 , Stand 31.01.2015 | VI/STR/63/0145/15 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Ernennung von Stadtwehrleiter, Ortswehrleitern und deren Stellvertretern | VI/STR/32/0146/15 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 12 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 14 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 15 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 14.01.2015 | ||||||||||||||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0142/15 | |||||||||||||||||
N 17 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 18 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage BA 25.02.2015 - Beitrag Herr Hörig (973 KB) |