Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 07.10.2015 | BAU1/0010/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Verkaufsoffener Sonntag 2016 | VI/STR/32/0282/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen am 03. April 2016:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
am 03. April 2016
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
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25.11.2015 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
geänderter Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen am 10. April 2016:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
am 10. April 2016
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:
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10.12.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen am 10. April 2016:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
am 10. April 2016
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden. Abstimmungsergebnis:
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17.12.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/32/0282/15 | |||||||||||||||||||
Veränderung der Anwesenheit: Herr Schulze-Knechtel verlässt die Sitzung, ab 18.15 Uhr sind 33 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Hierzu liegt der Protokollauszug mit dem geänderten Beschluss des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vor, der lautet: ... am 10. April 2016.
Geänderter Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/32/0282/1712/15: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen am 10. April 2016:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
am 10. April 2016
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 6 | Antrag auf Ausweisung eines Standortes für die Nutzung von Windenergie in der Gemarkung Pirkau mündliche Information durch Herrn Immisch | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 10 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 11 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 07.10.2015 | ||||||||||||||||||
N 12 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 13 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 14 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||