TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.02.2017 |
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BAU1/0020/17 |
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Ö 5 |
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Vorstellung Entwurfsplanung Baumaßnahme Steinsgraben
mündlich durch Ing.Büro |
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Ö 6 |
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1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites |
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VI/STR/20/0534/17 |
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Ö 7 |
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Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen |
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VI/STR/20/0536/17 |
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Ö 8 |
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Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung |
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VI/STR/65/0512/17 |
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Ö 9 |
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2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 |
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VI/STR/65/0513/17 |
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Ö 10 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A
- Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz
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VI/STR/65/0515/17 |
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VORLAGE |
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Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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05.04.2017 - Bauausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 7 | Ja-Stimmen: | 7 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 12 | Ja-Stimmen: | 12 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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04.05.2017 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0515/17 |
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Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0515/0405/17: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A der Stadt Zeitz – Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Wombat Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (Anlage 5), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 72 A wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | davon anwesend: | 34 | Ja-Stimmen: | 33 | Nein-Stimmen: | 1 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß | | § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 11 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 "Schützenstraße" der Stadt Zeitz |
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VI/STR/65/0521/17 |
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Ö 12 |
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Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen |
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VI/STR/65/0526/17 |
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Ö 13 |
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Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen |
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VI/STR/65/0527/17 |
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Ö 14 |
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Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen |
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VI/STR/65/0528/17 |
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Ö 15 |
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Vorstellung des Zeitzer Beitrages "Städtegarten" zur LAGA Burg
mündlich durch FB Soziales Zeitz |
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Ö 16 |
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Informationen aus den Fachbereichen |
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Ö 17 |
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Allgemeine Anfragen |
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N 18 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 19 |
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Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.02.2017 |
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N 20 |
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Übersichtstabelle Problemgrundstücke in der Stadt Zeitz |
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VI/STR/63/0532/17 |
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N 21 |
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Informationen aus den Fachbereichen |
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N 22 |
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Allgemeine Anfragen |
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N 23 |
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Schließung der Sitzung |
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