Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 | HAU1/0026/17 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | 1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites | VI/STR/20/0534/17 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0536/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
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30.03.2017 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Laut Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 3 lautet der Text wie folgt: „Diskussion über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.“ |
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03.04.2017 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
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05.04.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
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11.04.2017 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Der Ortsbürgermeister, Herr Rübestahl, erläuterte den anwesenden Ortschaftsräten und den Gästen die Haushaltssatzung 2017. In der Anlage befindet sich der Haushaltsplan der Stadt Zeitz. Dieser wurde am 23.03.2017 in den Stadtrat eingebracht. Die Beschlussfassung ist am 04.05.2017 vorgesehen. Derzeit findet die Beratung in den Fachausschüssen und Ortschaftsräten statt. Auch diese Anlage ist von jedem interessierten Bürger im Anhang jederzeit einsehbar. Der Haushalt weist im Jahr 2017 ein Plus von 305 T€ aus Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
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11.04.2017 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Jäger. - brachte zum Ausdruck, dass der Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen für ehrenamtliche Ortschaftsräte sehr schwer zu verstehen ist. Für die Ortschaftsräte sind doch die Zahlen der eigenen Ortschaft wichtig. Frau Prahlow: - bestätigte, dass zukünftig nur die Zahlen für die Ortschaft an die Ortschaftsräte weitergegeben werden. Frau Prahlow gab Erläuterungen zum Haushaltplan 2017. Im Jahr 2017 ist der Haushalt ausgeglichen. Der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnisplan beläuft sich auf 57.706.500 € Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich auf 57.401.200 € Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 10.293.100 € Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist festgesetzt auf 11.809.200 € Für Zangenberg sind im Ergebnisplan Verfügungsmittel in Höhe von 300 € und Zweckmittel in Höhe von 3.100 € eingestellt. Der Aufwand des Feuerwehrgerätehauses wurde mit 7.020 € eingeplant und die Abschreibungen für die Mehrzweckhalle wurden mit 2.740 € festgelegt. Herr Grasenack und Frau Pfauter wollten Auskunft warum die Summe der Abschreibung für die Halle so hoch ist und mit welcher Summe wurde die Mehrzweckhalle in der Eröffnungsbilanz bewertet. Frau Prahlow wird bis zur nächsten Sitzung die Auskunft zu diesen Fragen den Ortschaftsräten zur Verfügung stellen. Für 2017 sind für die Ortschaft keine Investitionen geplant. 2018 werden die Zuwendungen vom Land und Burgenlandkreis auf Grund gestiegener Steuereinnahmen der vergangenen Jahre geringer ausfallen. Das bedeutet für die kommenden Jahre Haushaltskonsolidierung. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
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18.04.2017 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Frau Prahlow erläuterte den Haushaltsplan: - Erstmals wurde ein Überschuss von 300.000 Euro erwirtschaftet. Alte Maßnahmen aus dem Vorjahr werden übernommen. Für 2018 wird es ein Defizit von 6,3 Millionen Euro geben, 2019 5,8 und 2020 5,3 Millionen Euro. - Die Verwaltung ist daran interessiert die Haushaltsberatung nur noch mit den Ortsbürgermeistern durchzuführen. Diese sollen dann den Ortschaftsrat informieren. Herr Schenk: - verweist darauf, dass der Ortschaftsrat in Dingen die die Ortschaft betreffen zu hören ist! - Der Ortschaftsrat erwartet auch weiterhin, dass Themen der Ortschaft, auch Haushalt, in den Ortschaftsräten, unter Teilnahme der Verwaltung, zu beraten sind. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
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19.04.2017 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Frau Prahlow erhält das Wort - Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage - im Anschluss erfolgt die Abstimmung Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
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24.04.2017 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Frau Prahlow legt dar, dass für dem Ortsteil Pirkau keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, außer wie in den Vorjahren 100 € Verfügungsfond und 500 € für Zweckausgaben.
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
- somit ist die Vorlage abgelegnt |
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25.04.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Erläuterung durch Frau Prahlow: - Für Geußnitz sind für 2017 und Folgejahre nur Investition an der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Nächste Jahre werden problematischer, da es weniger Zulage gibt. Für 2018 geringere Zulage weil eigene Steuerkraft 2016 sehr hoch (2 Jahre zeitversetzt). Die Reparatur des defekten Tores an der Feuerwehr Geußnitz ist noch nicht endgültig geklärt. Endgültiges Angebot ist noch nicht da. Im Haushalt ist momentan nichts veranschlagt. Fachbereich wartet auf Angebot. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
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25.04.2017 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Frau Schürmann: • 2017 Haushaltsplan am 23.03.2017 im Stadtrat vorgestellt → durchläuft aktuell Fachausschüsse und Ortschaftsräte → nach Beschlussfassung werden Unterlagen bei Kommunalaufsicht (KA BLK) eingereicht und im Anschluss veröffentlicht → Rechtswirksamkeit voraussichtlich 30.06.2017 (Fördermittelanträge sind an Terminplan gebunden) • Ergebnisplan geringer Überschuss → Investitionen werden bereits gedeckt durch Rücklage, Fördermittel (FM), Straßenausbaubeiträgen, etc. → reicht jedoch nicht ganz, daher Kreditaufnahmen notwendig • Oberste Priorität: weiterführen und fertigstellen der lfd. Baumaßnahmen (aus 2016) • Zweite Priorität: neue Maßnahmen aus 2016 für 2017 eingeplant • Dritte Priorität: neue Maßnahmen die unabweisbar sind ◦gesetzlich oder vertraglich verpflichtend ◦Brandschutz, Gefahrenabwehr ◦FM mit 80%iger Förderquote ◦wirtschaftlich unrentabel bei Aufschub • KA BLK hat bereits einige Maßnahmen zugestimmt • einige Maßnahmen wurden von KA BLK bemängelt → Genehmigung steht noch aus • derzeit wurden größtenteils alle Maßnahmen (Erträge + Aufwand) eingeplant → im HH-Jahr 2018 ist jedoch mit geringeren Einnahmen (↘ 6 Mio. EUR und ↘ 3,2 Mio. EUR an LSA) und höheren Abgaben ( ↗ 2,5 Mio. EUR an Kreis) zu rechnen • Konsolidierungsgedanke verschärft sich i.d.R. Einsparungen, Nacherhebungen → jedoch solle Zeitz noch attraktiv bleiben • Stadträte forderten eine Planungsübersicht nach Kostenstellen • neuer Haushaltsplan 2018 soll im November 2017 rechtswirksam sein (Auflage von KA BLK) • Neu ab 2018: ◦ Ortsbürgermeister erhalten Einladung in Verwaltung zum HH und erhalten Erläuterungen → tragen diese den jeweiligen OR vor, eine Abstimmung soll es in bisheriger Form nicht mehr geben ◦ auf Wunsch kommt Verwaltung auch gerne in die Sitzungen der jeweiligen OR (Antrag vorab) ◦ Herr Borde lehnt diese Vorgehensweise energisch ab und bezeichnet diese als weiteren Demokratieabbau, Verstoß gegen § 84 Abs. 2 Punkt 1 KVG Land Sachsen – Anhalt ◦ somit der Gesamtüberblick nicht mehr gegeben ist - Ortschaftsrat wurde von Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft gewählt um sich um die Belange der Ortschaft zu kümmern → diese nimmt der OR Theißen sehr ernst, was durch o.g. Verfahrensweise nicht mehr umfänglich gegeben ist. ◦ Herr Borde: Ortschaftsrat wird auch gar nicht mehr nach Bedarf gefragt z.B. sind seit 2010 ist die zugesicherte Erweiterung der Straßenbeleuchtung (3 Stck. Straßenleuchten) im Birkenwege bis Einmündung H.- Heine – Straße, nicht erfolgt. Allgemeine Anfragen zum TOP 7: Herr Ronneberger: - Was ist mit OFL Entwässerung Sandberg gemeint? (Tabelle 2, Investitionen, Pkt. 3) → Baumaßnahme 2018 - Eigenbetrieb Abwasser Herr Köstler: - Was verbirgt sich unter Unterhaltung Grundstücke & Gebäude? Bsp. Feuerwehr, Hort bzw. Dorfgemeinschaftshaus, warum 11.900 EUR Heizkosten? Herr Meinecke: - Stadt muss in Vorzahlung gehen (Betriebskosten), Mieter zahlen dann im Folgejahr ein. Hier müssen die Einnahmen gegenüber gestellt werden! Dann wird es nachvollziehbar. Herr Köstler: - Warum 11.300 EUR für Unterhaltung Sportstätten? Obwohl Zuschüsse auch sep. an Vereine gehen? Herr Meinecke: - diese Summen dient den Bauhofmitarbeitern für Pflege und den den Betriebskosten der Objekte Herr Ham: - Warum wurden nicht schon 2016 Rücklagen für 2018 (Gewerbeabgaben) gebildet? Frau Schürmann: - Diese war durchaus geplant, jedoch nicht möglich, da viele Immobilien renoviert werden mussten → ZZ war gar nicht in der Lage hierfür Rücklagen zu bilden Herr Fuckner: - Der Haushalt steht schon am Limit durch steigende Abgaben an Land und Kreis → selbst wenn die Stadt die Steuern erhöht, ist in 2 Jahren das gleiche Problem - Sport, Vereinsleben und Kultur machen das Leben lebenswert → bei Einsparungen an den Stellen wandern auch die letzten hier ganz besonders junge Menschen aus der Region ab. Die kommunale Politik muss fordern, um Attraktivität weiterhin gewähren zu können ! Herr Borde: - Ist anzunehmen das KA BLK der Kreditaufnahme zur Sicherung der Investitionsmaßnahmen zustimmen wird? Frau Schürmann: - Klare Zusage gibt es noch nicht, jedoch stehen möglicherweise Investitionsüberschüsse aus. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis:
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27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen. Abstimmungsergebnis Finanzausschuss:
Abstimmungsergebnis Hauptausschuss: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12 davon anwesend: 12 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2 von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0
Herr Thieme bedankt sich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für Ihre Teilnahme und beendet die gemeinsame Sitzung. |
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04.05.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/20/0536/17 | |||||||||||||||||||
Geänderter Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/20/0536/0405/17:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen. Abstimmungsergebnis zum Beschluss mit den Änderungen:
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Ö 9 | Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und K.-Niederkirchner-Straße | VI/STR/40/0523/17 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||
Ö 11 | 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0513/17 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0515/17 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 "Schützenstraße" der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0521/17 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0526/17 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0527/17 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0528/17 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Übertragung der Aufgaben des Sg Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH | VI/STR/10/0550/17 | |||||||||||||||||
Ö 18 | Übertragung der Aufgaben des SG Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH | VI/STR/STR/0551/17 | |||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 | ||||||||||||||||||
N 22 | Information über Stadtfeste | ||||||||||||||||||
N 23 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VI/STR/63/0538/17 | |||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name |