Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 | HAU1/0026/17 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 7 | 1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites | VI/STR/20/0534/17 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0536/17 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und K.-Niederkirchner-Straße | VI/STR/40/0523/17 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0513/17 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0515/17 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 "Schützenstraße" der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0521/17 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0526/17 | |||||||||||||||||||
Ö 15 | Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0527/17 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
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28.03.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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05.04.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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04.05.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0527/17 | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0527/0405/17:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 16 | Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0528/17 | |||||||||||||||||||
Ö 17 | Übertragung der Aufgaben des Sg Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH | VI/STR/10/0550/17 | |||||||||||||||||||
Ö 18 | Übertragung der Aufgaben des SG Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH | VI/STR/STR/0551/17 | |||||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 | ||||||||||||||||||||
N 22 | Information über Stadtfeste | ||||||||||||||||||||
N 23 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VI/STR/63/0538/17 | |||||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage - Sachstand Stadion (147 KB) |