Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 | HAU1/0026/17 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 7 | 1. Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Rückführung des Liquiditätskredites | VI/STR/20/0534/17 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0536/17 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Fußgängerüberweg im Bereich Virchow-, Röntgen- und K.-Niederkirchner-Straße | VI/STR/40/0523/17 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0513/17 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0515/17 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 75 "Schützenstraße" der Stadt Zeitz | VI/STR/65/0521/17 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0526/17 | |||||||||||||||||||
Ö 15 | Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0527/17 | |||||||||||||||||||
Ö 16 | Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0528/17 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert.
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28.03.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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05.04.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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04.05.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0528/17 | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0528/0405/17:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz von der Einmündung in den Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung Nr. 7.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Siedlung als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 17 | Übertragung der Aufgaben des Sg Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - Wohnungsbaugesellschaft mbH | VI/STR/10/0550/17 | |||||||||||||||||||
Ö 18 | Übertragung der Aufgaben des SG Gebäude - und Flächenmanagement an die 100%ige Gesellschaft der Stadt Zeitz - SSBZ GmbH | VI/STR/STR/0551/17 | |||||||||||||||||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||
N 20 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||
N 21 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 16.03.2017 | ||||||||||||||||||||
N 22 | Information über Stadtfeste | ||||||||||||||||||||
N 23 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle | VI/STR/63/0538/17 | |||||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage - Sachstand Stadion (147 KB) |