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Tagesordnung - Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Zangenberg  

Bezeichnung: Öffentliche Sondersitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Blauer Stern"
Ort: 06711 Zeitz OT Theißen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0468/16  
    VORLAGE
   

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Erläuterungen durch Frau Baumann:

- Umlage der Verbandsbeiträge an Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Nutzer von

  Grundstücken, die nicht Eigentum der Gemeinde sind. Siehe dazu Beschlussbegründung.

  Billigkeitsregel: <5€ wird nicht veranlagt.

OR Würchwitz: Herr Bosse:

- fragt nach der Berechnungsformel der Umlage.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

Abstimmungsergebnis für OR Würchwitz:

gesetzl. Anzahl der Mitglieder:            5

davon anwesend:    4

Ja-Stimmen:     /

Nein-Stimmen:    3

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß 

§ 33  KVG LSA ausgeschlossen:  /

 

 

OR Kayna ist nicht beschlußfähig.

 

Die Ortschaftsräte von Würchwitz und Kayna verlassen nun die gemeinsame Sitzung.

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 3 - abgelehnt
   

Herr Immisch erhält das Wort:

- er macht Ausführungen zur Beschlussvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 3 - abgelehnt
   

Herr Immisch erläutert die Sachlage: da laut § 54 Abs. 3 Wassergesetz Land Sachsen-

Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 in der zurzeit gültigen Fassung die Gemeinden für

die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im

Unterhaltungsverband (UHV) sind, müssen die jährlich anfallenden finanziellen

Beiträge an den UHV gemäß Forderung der Kommunalaufsicht an die

Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzer der Flächen umgelegt werden.

In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass der Verwaltungsaufwand für die

Aufschlüsselung der Grundstücke und die Erhebung der Beiträge fast so hoch ist wie

der errechnete Nutzen. In anderen Kommunen ist die Beitragserhebung deshalb bereits

wieder abgeschafft worden.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

 

Herr Immisch erläutert:

- Flächenaufwand wird jährlich neu ermittelt → Änderung durch die Zuordnung des Maibachs

  in die Gewässer II. Ordnung

- aktuell betrifft dieser Beitrag ca. 18 T betroffene Grundstücke

- wird vom UHV an die Stadt gerichtet → Stadt fordert diesen von den Eigentümern zurück,

  sofern nicht selbst Eigentümer

Fragen der Ortschaftsräte

Herr Ham:

- Gibt es eine Kappungsgrenze?

Herr Immisch:

- Kann diese Frage mit ja beantworten → sie liegt in einer Höhe von 5,00 EUR.

Herr Schumann:

- Wurde sich dieses gut überlegt i.V.m. dem Aufwand und Nutzen und wurden auch die

  Aufwendungen einer nach möglicherweise zu erwartenden Widerspruchsbearbeitung

  berücksichtigt?

Herr Immisch:

- Erstens wurde diese Satzung bereits 2015 beschlossen und das Verfahren eingeführt.

  Zweitens wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt, da die Kommunalaufsicht

  diese Einnahmen für notwendig betrachten hat wurde es zudem als Auflage formuliert.

Herr Forner:

- Wer hat jetzt genau mit diesen Beiträgen zu rechnen?

Herr Immisch:

- Zum Einen alle Grundstücke über der Kappungsgrenze die ihr Niederschlagswasser

  in die Gewässer II. Ordnung einleiten, sowie/größtenteils landwirtschaftliche Flächen.

  Zum Anderen bebaute Grundstücke, die die benannten Kriterien erfüllen.

Frau Pfauder:

- Werden die ermittelten Flächendaten auch überprüft?

Herr Immisch:

- Ermittelte Daten werden per Schnittstellen-Migration übernommen.

Herr Schenk:

- Erläutert nochmals ausführlich die Herangehensweise im Zusammenhang mit der

  Haushaltsplanung und - darstellung der Flächenfortschreibung in den vorhergehenden

  Jahren (Vergleichbarkeit der letzten 3 Jahre ist gegeben). Benennt auch die Transparenz

  unter den Mitgliedern.

Frau Pfauder:

- Wie kommt die Steigerung von 5,00 EUR beim Erschwerniszuschlag zustande?

Herr Schenk:

- Hauptsächlich durch die Flächen des Maibachs.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 3 - abgelehnt
   

Frau Busse:

- bedankt sich bei den Ortschaftsräten für die Durchführung der Sondersitzung.

Frau Baumann:

- spricht über  die am 19.12.2014 vom Stadtrat Zeitz beschlossene 1. Änderungssatzung der

  Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ .

  Es sind noch keine Bescheide aufgestellt bzw. herausgegeben worden.

  Die Verbandsversammlung soll dies beschließen.

  Nach ihrer fachkundigen und sachlichen Erläuterung dieser Vorlage bittet Frau Baumann  

  die anwesenden Ortschafträte um Abstimmung zu dieser Änderungssatzung.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

 

 

Der Ortschaftsrat Würchwitz beschließt in der Sondersitzung am 29.11.2016, dem Sportverein Würchwitz e.V., 400,00 €  zur Verfügung zu stellen aus dem Fonds „Brauchtum und Heimatpflege“.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Mitglieder:                5

davon anwesend:                        4

Ja-Stimmen:                                4

Nein-Stimmen:                             /

Stimmenenthaltungen:                 /

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVGLSA ausgeschlossen:   /

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 3 - abgelehnt
   

Herr Immisch gab Erläuterungen zur Änderungssatzung und beantwortete die Fragen der Ortschaftsratsmitglieder. Bisher wurden die Beitragsbescheide noch nicht an die Grundstückseigentümer verschickt, da der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist. 2017 wird der Beitrag rückwirkend ab 2015 erhoben. Die Bagatell-Grenze von 5,00 € bleibt auch zukünftig bestehen.

Umlagesatz für Flächenbeitrag und Erschwernisbeitrag haben sich für 2016 geändert, da der Maibach dazugekommen ist.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    01.12.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

 

Herr Schwarz nimmt ab 17:35 an der Beratung teil – damit sind  12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

   
    08.12.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0468/16   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0468/0812/16:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  5

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0