Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Di, 23.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 25.04.2017  
THE/0032/17  
Ö 5  
Bürgerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0518/17  
    VORLAGE
   

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

   
    11.04.2017 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 9 - abgelehnt
   

Frau Busse erläutert die Ursachen für die jährlich zu veränderte Satzung.

Grundlage dafür ist die Rechnung des UHV an die Stadt Zeitz.

Diese ist inhaltlich durch den Gesetzgeber so bedingt.

Daraufhin muss immer eine jährliche Änderungssatzung erfolgen, es entstehen für

die Stadt immer höhere Verwaltungsaufwendungen.

Das bedeutet, dass sich auch die Beitragssätze für die Bürger jährlich ändern.

Grundlage dafür ist die Änderung des Wassergesetzes.

Die Veränderungskosten betragen in diesem Jahr 20%.

Diese 20% werden auch auf den Flächenbeitrag der Bürger umgelegt.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

- somit ist die Beschlussvorlage abgelehnt

 

Frau Busse und Frau Baumann verabschieden sich und verlassen die Ortschaftsratssitzung.

   
    18.04.2017 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Frau Baumann:

- erläuterte die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des

  Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“. Es gibt Flächenbeiträge, z.B. für die Landwirtschaft

  und Erschwernisbeiträge, überwiegend für bebaute und versiegelte Flächen.

  Bis zu einer Bagatellgrenze von 5,00€ werden keine Beiträge erhoben und 2017 sollen

  erstmals für 2015 Beiträge erhoben werden.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    19.04.2017 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 11 - zurückgestellt
   
   
    25.04.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Erläuterung durch Frau Busse und Frau Baumann. Teil der Verwaltungskosten kann jetzt umgelegt werden.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    09.05.2017 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 7 - abgelehnt
   

Frau Busse:

- gibt Erläuterungen zur 2. Satzungsänderung zur Umlage der Verbandsbeiträge an den

  Unterhaltungsverband „Weiße Elster“.

  Die Satzungsänderung ist erforderlich auf Grund von Änderungen im Wassergesetz LSA.

  Die Regelung im § 56 Abs. 1 WG wurde dahingehend ergänzt, dass bei der Umlegung der

  Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten mit umzulegen sind. Verwaltungskosten

  dürfen nicht höher als 20 % der Umlagekosten betragen. Die Verwaltungskosten der Stadt

  Zeitz liegen über 20 % sind aber nur mit 20 % eingearbeitet.

  Der Beitragsbescheid 2017 für Gewässer 1. und 2. Ordnung vom UHV Weiße Elster

  liegt vor. Der Jahresbeitrag für die Stadt Zeitz beträgt 107.766,82 €

  Hinzu kommen noch die Verwaltungskosten in Höhe von 21.553,36 €

  So dass für 2017 folgender Beitragssatz zur Umlage kommt:

  Beitragssatz Flächenbeitrag mit Verwaltungskosten = 11.220901 €/ha

  Beitragssatz Erschwernisbeitrag = 45.652372 €/ha

  Des Weiteren wird ergänzt, dass von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der

  Umlage abgesehen wird, wenn diese niedriger als 2,50 € ist.

  Beitragsbescheide werden nach Aussage von Frau Busse 2017 an die

  Grundstückseigentümer verschickt werden.

  Die Fragen von den Ortschaftsräten was alles in die Berechnung des Jahresbeitrages UHV

  Weiße Elster eingeflossen ist, und wo kann sich der Bürger informieren, wer ist

  Ansprechpartner und kann Auskunft geben wenn die Gebührenbescheide den

  Grundstückseigentümer zugestellt sind.

Frau Busse konnte diese Fragen nicht beantworten und der Ortschaftsrat bat um Klärung und zeitnahe Rückantwort.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

Frau Busse verlässt um 19.45 Uhr die Sitzung.

   
    15.05.2017 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - abgelehnt
   

Laut aktuellem Wassergesetz sind die Gemeinden für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband. Für die Stadt Zeitz ergibt sich daraus, für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich gelegenen Gewässer jährlich finanzielle Beiträge an den UHV leisten zu müssen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

- somit ist die Vorlage abgelehnt

   
    17.05.2017 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 9 - abgelehnt
   

Frau Busse erhält das Wort:

- Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt

   
    23.05.2017 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr Immisch Fachbereichsleiter Technisches Zeitz gibt Erläuterungen

Herr Forner:

- gibt Hinweis auf Berechnungsformel, dazu wird Herr Immisch eine Überprüfung  

  durchführen lassen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    30.05.2017 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 8 - 
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    22.06.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0518/17   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0518/2206/17:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0557/17  
Ö 9  
Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters      
N 10     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.04.2017    
N 11     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 12     Schließung der Sitzung