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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz
Datum: Di, 19.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 21.11.2017 (wird nachgereicht)  
NON/0036/17  
Ö 5  
Bürgerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss zur Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0655/17  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97  ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

   
    19.12.2017 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - 
   

Beschluss:

 

Der Ortschaftsrat von Nonnewitz beschließt die Erstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich Westplatz in Nonnewitz.

 

Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97  ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    10.01.2018 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97  ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    25.01.2018 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97  ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    01.02.2018 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0655/17   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0655/0102/18:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den Bereich Westplatz in der Gemarkung Nonnewitz, Flur 2, Flurstücke 97/6; 97/5; 744/97; 745/97; 747/97; 97/4; 750/97; 766 und 751/97  ist eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 9     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 21.11.2017 (wird nachgereicht)    
N 10     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 11     Schließung der Sitzung