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Tagesordnung - Sitzung des Ordnungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Ordnungsausschusses
Gremium: Ordnungsausschuss
Datum: Do, 22.02.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 30.11.2006, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Vorstellung Geschwindigkeitsmessungen durch die Firma RADAR RENT Verkehrsmesstechnik Hamburg      
Ö 5  
Winterdienst in der Stadt Zeitz      
Ö 6  
2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz - Parkgebührenordnung - vom 25.09.2003  
IV/STR/032/0662/07  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22.03.2007 die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz – Parkgebührenordnung – vom 25.09.2003:

 

2. Änderungssatzung

 

zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren

und Parkscheinautomaten

der Stadt Zeitz

- Parkgebührenordnung -

vom 25.09.2003

 

 

Präambel

Auf Grund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) i.V.m. § 1 Abs. 1 der  Verordnung über   Parkgebühren  des  Landes  Sachsen-Anhalt   vom  4. August 1992, zuletzt geändert am 07.12.2001 und § 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt, beschließt die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Zeitz vom 25.09.2003:

 

 

Artikel 1

 

§ 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten

erhält folgende Fassung:

 

Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:

 

Montag - Donnerstag   8.00 – 16.00 Uhr

Freitag    8.00 – 13.00 Uhr

 

 

Hiervon abweichend besteht die Gebührenpflicht für den Neumarkt (Straße) in der Gebührenzone II während folgender Zeiten:

 

Montag – Sonnabend  8.00 – 18.00 Uhr

Höchstparkdauer:  1 Stunde

 

 

 
Artikel 2

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

   
    22.02.2007 - Ordnungsausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22.03.2007 die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz – Parkgebührenordnung – vom 25.09.2003:

 

2. Änderungssatzung

 

zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren

und Parkscheinautomaten

der Stadt Zeitz

- Parkgebührenordnung -

vom 25.09.2003

 

 

Präambel

Auf Grund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) i.V.m. § 1 Abs. 1 der  Verordnung über   Parkgebühren  des  Landes  Sachsen-Anhalt   vom  4. August 1992, zuletzt geändert am 07.12.2001 und § 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt, beschließt die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Zeitz vom 25.09.2003:

 

 

Artikel 1

 

§ 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten

erhält folgende Fassung:

 

Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:

 

Montag - Donnerstag                             8.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                           8.00 – 13.00 Uhr

 

 

Für den Neumarkt (Straße) in der Gebührenzone II beträgt die

 

Höchstparkdauer:                            1 Stunde

 

 

 
Artikel 2

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     6

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

   
    06.03.2007 - Finanzausschuss
    Ö 4 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22.03.2007 die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz – Parkgebührenordnung – vom 25.09.2003:

 

2. Änderungssatzung

zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten

der Stadt Zeitz

- Parkgebührenordnung -

vom 25.09.2003

 

Präambel

Auf Grund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) i.V.m. § 1 Abs. 1 der  Verordnung über   Parkgebühren  des  Landes  Sachsen-Anhalt   vom  4. August 1992, zuletzt geändert am 07.12.2001 und § 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt, beschließt die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Zeitz vom 25.09.2003:

 

Artikel 1

 

§ 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten

erhält folgende Fassung:

 

Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:

Montag - Donnerstag                             8.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                           8.00 – 13.00 Uhr

Hiervon abweichend besteht die Gebührenpflicht für den Neumarkt (Straße) in der Gebührenzone II während folgender Zeiten:

Montag – Sonnabend                            8.00 – 18.00 Uhr

Höchstparkdauer:                            1 Stunde

 
Artikel 2

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   5 

Ja-Stimmen:    5 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  

   
    15.03.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 4 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22.03.2007 die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz – Parkgebührenordnung – vom 25.09.2003:

 

2. Änderungssatzung

 

zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren

und Parkscheinautomaten

der Stadt Zeitz

- Parkgebührenordnung -

vom 25.09.2003

 

 

Präambel

Auf Grund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) i.V.m. § 1 Abs. 1 der  Verordnung über   Parkgebühren  des  Landes  Sachsen-Anhalt   vom  4. August 1992, zuletzt geändert am 07.12.2001 und § 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt, beschließt die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Zeitz vom 25.09.2003:

 

 

Artikel 1

 

§ 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten

erhält folgende Fassung:

 

Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:

 

Montag - Donnerstag                             8.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                           8.00 – 13.00 Uhr

 

 

Hiervon abweichend besteht die Gebührenpflicht für den Neumarkt (Straße) in der Gebührenzone II während folgender Zeiten:

 

Montag – Sonnabend                            8.00 – 18.00 Uhr

Höchstparkdauer:                            1 Stunde

 

 

 
Artikel 2

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    1 

Nein-Stimmen:   3 

Stimmenthaltungen:   3 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    22.03.2007 - Stadtrat Zeitz
    Ö 21 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/032/0662/07   
    Herr Hedrich (Vorsitzender der Fraktion Zeitzer für Zeitz):

Herr Hedrich (Vorsitzender der Fraktion Zeitzer für Zeitz):

Folgende Antragstellung:

Der Stadtrat stimmt über die Beschlussfassung des Ordnungsausschusses und des Finanzausschusses ab.

 

 

Herr Sträßner lässt zuerst über den Ursprungs-Beschlusstext der Verwaltung abstimmen.

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/032/0662/2203/07:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22.03.2007 die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz – Parkgebührenordnung – vom 25.09.2003:

 

2. Änderungssatzung

 

zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren

und Parkscheinautomaten

der Stadt Zeitz

- Parkgebührenordnung -

vom 25.09.2003

 

Präambel

Auf Grund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) i.V.m. § 1 Abs. 1 der  Verordnung über   Parkgebühren  des  Landes  Sachsen-Anhalt   vom  4. August 1992, zuletzt geändert am 07.12.2001 und § 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt, beschließt die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Zeitz vom 25.09.2003:

Artikel 1

 

§ 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten

erhält folgende Fassung:

 

Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:

 

Montag - Donnerstag                             8.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                           8.00 – 13.00 Uhr

 

Hiervon abweichend besteht die Gebührenpflicht für den Neumarkt (Straße) in der Gebührenzone II während folgender Zeiten:

 

Montag – Sonnabend                            8.00 – 18.00 Uhr

Höchstparkdauer:                                   1 Stunde

 
Artikel 2

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     32  

Ja-Stimmen:      18  

Nein-Stimmen:     12  

Stimmenthaltungen:       2  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0

 

 

Eine weitere Abstimmung entfällt.

 

 

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Rieseberg verlässt die Sitzung, ab 21.00 Uhr sind 31 Mitglieder anwesend.  

Ö 7  
Informationen aus dem Amtsbereich      
Ö 7.1  
Informationen aus dem Sachgebiet Feuerwehr      
Ö 8  
Allgemeine Anfragen      
N 9     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 10     Allgemeine Anfragen    
Ö 11  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 12  
Schließung der Sitzung