Tagesordnung - Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift vom 13.03.2007 | ||||||
Ö 4 | Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2001 mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Entlastung des Oberbürgermeisters | IV/STR/201/0753/07 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat Zeitz bestätigt gemäß § 108 Abs.1-3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt die Jahresrechnung 2001 und erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung. |
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10.04.2007 - Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||
Ö 4 - | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz bestätigt gemäß § 108 Abs.1-3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt die Jahresrechnung 2001 und erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.04.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 6 - zurückgestellt | |||||||
Es gibt folgenden Antrag:
Zurückverweisung der Vorlage und Wiedereinbringung mit den entsprechenden Unterlagen zu den Punkten 1 und 2 zum nächsten Hauptausschuss am 10. Mai 2007.
Abstimmung über den Antrag: 6 - 1 - 0
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26.04.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 17 - | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
10.05.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 17 - | |||||||
24.05.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 17 - an Amt/Ausschuss verwiesen BESCHLUSS: IV/STR/201/0753/07 | |||||||
Herr Seidelt (Vorsitzender der SPD-Fraktion): Folgende Antragstellung: Zurückverweisung der Vorlage in den Hauptausschuss.
Herr Sträßner lässt über den Antrag des Herrn Seidelt zum Beschluss abstimmen.
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/201/0753/2405/07: Die Vorlage wird in den Hauptausschuss zurückverwiesen. Abstimmungsergebnis der: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 26 Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 6 Stimmenthaltungen: 4 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 Herr Schröder beteiligt sich nicht an der Abstimmung. |
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31.05.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 6 - abgelehnt | |||||||
Herr Dr. Altmann teilt mit, dass die CDU-Fraktion zum Vorgang „Capitol“ nicht die Meinung der Kommunalaufsicht teilt. Durch die CDU wird es für 2001 und 2002 keine Entlastung geben.
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz bestätigt gemäß § 108 Abs.1-3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt die Jahresrechnung 2001 und erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 4 Stimmenthaltungen: 2 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.07.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 8 - abgelehnt BESCHLUSS: IV/STR/201/0753/07 | |||||||
Herr Dr. Altmann (Vorsitzender der CDU-Fraktion): Redebeitrag zu Protokoll. „Ich weiß nicht, ob es jetzt der Stil des Hauses ist, sich als Psychiater und Psychologe zu betrachten. Unsere Fraktion hat im Jahre 2001 und 2002 dem Stadtrat angehört. Die Fakten, die damals zu einer Nichtentlastung geführt haben, sind aus Sicht der Fraktion der CDU auch im Jahre 2007 die selben. Es ging um 2 Dinge. Zunächst erst einmal um den finanziellen Schaden den der Stadt Zeitz entstanden ist im Zusammenhang mit der Abfassung eines Vertrages zur Betreibung des Asylbewerberheimes. Dort hat der Oberbürgermeister Dieter Kmietczyk in den 90iger Jahren bereits einen Vertrag abgeschlossen, der nicht, wie es Vorschrift gewesen wäre, seitens des Stadtrates im Vorfeld einer Unterschrift geprüft und genehmigt werden konnte. Mit dem Resultat, dass der Stadt Zeitz dadurch höhere Kosten pro Asylbewerber entstanden als diese selbst erstattet bekamen. Das war ein finanzieller Schaden. Auf das mehrfache Nachhaken des jetzigen Stadtratsvorsitzenden, damals auch schon Bauausschussvorsitzenden, Herrn Sträßner, bekamen wir dann zur Antwort, dass eine Lösung gefunden wurde. Diese Lösung wurde dem Stadtrat aber nicht bekannt gegeben, der Stadtrat wurde nicht beteiligt, es wurde der Vertrag gekündigt. Es kam zu einem Gerichtsurteil. Die Stadt Zeitz wurde, weil dieses Vorgehen unrechtmäßig war, zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt. Das waren etwas über ca. 260.000,00 DM, was auch nachzuvollziehen ist. Davon wurden der Stadt Zeitz durch den kommunalen Versicherungsträger, der für Fehler hauptamtlicher Beamter zuständig ist, 200.000,00 DM erstattet. Die restliche Summe hat die Stadt Zeitz zu Ihrem Schaden und zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, Herr Schröder, aus eigener Tasche bezahlt. Dieser Schaden ist bis heute nicht beglichen. Was in dem ausgereichten und angebrachten Gerichtsurteil steht, ist, dass aus Sicht des Gerichtes, der Vorgang seitens der Kommunalaufsicht so lange geprüft wurde, und geprüft wurde, und geprüft wurde, bis er verjährt ist. Das sind Dinge, die sind aus kommunalrechtlicher Sicht sicherlich interessant, aus haushaltrechtlicher Sicht fehlen der Stadt Zeitz immer noch diese Gelder. Und das ist Geld der Steuerzahler, Geld der Bürger, und dafür kann und wird es aus Sicht der CDU-Fraktion keine Entlastung geben. Und wenn wir, da es ja auch bereits Bestandteil von 2001 der Jahresrechnung ist, diesen Punkt möchte ich aber ausdrücklich auch zum nächsten Tagesordnungspunkt mit gesagt haben, ich wiederhole ihn dann nicht noch einmal extra. Zum Vorgang Capitol gibt es eine Sonderstadtratssitzung vom März 2002 , in der der Oberbürgermeister auf direkte Frage hin gesagt hat, dass es einen Baustopp gab, dass dieser verfügt wurde, bei ihm auf dem Tisch liegt und wir uns nicht daran halten. Ich weiß nicht wie Sie das sehen. Aber, wenn ein Baustopp verfügt wurde, dann kann ich nicht weiter bauen und da kann ich auch nicht die Gelder der Stadt für diesen Bau ausgeben, in dieser Zeit. Das ist aus unserer Sicht auch nicht fahrlässig passiert, denn wenn er auf den Tisch liegt und ich mich nicht daran halte, dann weiß ich das. Das ist unsere Sicht der Dinge, Herr Schröder, das ist unsere Kenntnis der Dinge, die lassen sich jederzeit schwarz auf weiß mit den damaligen Protokollen belegen. Einige von uns werden sich sicher noch daran erinnern können. Das kann man werten wie man will. Unsere Wertung der Dinge ist, wenn ich mich bewusst an etwas nicht halte, dann ist es kein Versehen. Auch hier ist der Stadt Zeitz Schaden in Größenordnung entstanden. Der Baustopp war schließlich doch einzuhalten. Das hat Kosten für die Sicherstellung der Baustelle nach sich gezogen. Finanzieller Schaden für die Stadt Zeitz sind die erhöhten Aufwendungen für die Sicherstellung der Baustelle und die verzögerten Kosten an den Bauherren. Nicht zu vergessen, den Betrag, den wir letztendes an Herrn Bauer als Stadt zu zahlen hatten. Wofür, für nichts, nur dafür, dass er seinen Einspruch zurückzieht. Das sind Gelder. Mit dem Geld der Öffentlichkeit kann man zwar trefflich umgehen, aber aus unserer Sicht ist es eben so, wenn man es nicht verantwortungsvoll tut, und dafür gibt es einen Stadtrat, der ist einzubinden. Und wenn der Stadtrat an dieser Stelle dieses Vorgehen absegnet, dann ist alles in Ordnung, dann haften wir, meine Damen und Herren auch wirklich. Wenn ich es nicht weiß, kann ich es nicht tun, und das sage ich nicht als Person, sondern im übertragenen Sinne als Stadtrat und als Fraktion. Wir wussten es nicht. Also konnten wir weder unterstützend noch hindernd im Interesse der Stadtfinanzen eingreifen. Aus Sicht der CDU-Fraktion zu beiden Tagesordnungspunkten deshalb, Entlastung werden wir nicht erteilen, wir können es nicht. Danke.“
Veränderung der Anwesenheit: Herr Binder kommt hinzu, ab 18.10 Uhr sind 32 Mitglieder anwesend.
Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Strauch auf Abbruch der Debatte bei 27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/201/0753/1907/07: Der Stadtrat Zeitz bestätigt gemäß § 108 Abs.1-3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt die Jahresrechnung 2001 und erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 32 Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 13 Stimmenthaltungen: 9 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 Ablehnung. |
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Ö 5 | Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Entlastung des Oberbürgermeisters | IV/STR/201/0754/07 | |||||
Ö 6 | Bericht zur Prüfung der Abrechnung der Geschäftsführungskosten der SPD - Fraktion für das Haushaltsjahr 2006 | IV/STR/14/0755/07 | |||||
Ö 7 | Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur abschließenden Klärung des Vorganges - Erhebung des Kanalanschlussbeitrags hinsichtlich des Grundstücks Gemarkung Zeitz, Flur 18, Flurstück 73/6 | ||||||
Ö 8 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 9 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 10 | Aufstellung der im I. Quartal 2007 zur Prüfung eingereichten Vergaben, Nachträge und Verträge | IV/STR/14/0756/07 | |||||
N 11 | Aufstellung der im I. Quartal 2007 zur Prüfung eingereichten und geprüften Verwendungsnachweise und Zwischenverwendungsnachweise von geförderten Maßnahmen | IV/STR/14/0757/07 | |||||
N 12 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 14 | Schließung der Sitzung | ||||||