Tagesordnung - Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift der Sondersitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.06.2021 | FINA/0019/21 | |||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.06.2021 | FINA/0019/21 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Jahresabschluss der Stadt Zeitz zum 31.12.2013 | VII/STR/20/0417/21 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Abrechnung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2020 | VII/STR/20/0419/21 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Beteiligungsbericht 2021 | VII/STR/OB/0423/21 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
1. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 nach Erörterung gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis.
2. Der Oberbürgermeister hat die Einwohner der Stadt Zeitz in geeigneter Form über den Beteiligungsbericht zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA.
3. Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vorzulegen.
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15.07.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 nach Erörterung gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis.
2. Der Oberbürgermeister hat die Einwohner der Stadt Zeitz in geeigneter Form über den Beteiligungsbericht zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA.
3. Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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22.07.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht 2021 nach Erörterung gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA zur Kenntnis. 2. Der Oberbürgermeister hat die Einwohner der Stadt Zeitz in geeigneter Form über den Beteiligungsbericht zu unterrichten, § 130 Abs. 3 KVG LSA. 3. Der Beteiligungsbericht ist der Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung auf dem Produkt/Konto 54710.785100/096100 Investitionsnummer: 5471020001 – Baenschstraße Busbahnhof NASA | VII/STR/65/0422/21 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Befristeter Verzicht auf Sondernutzungsgebühren zur Unterstützung des lokalen Handels und der Gastronomie | VII/STR/32/0415/21 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Übertragung der Aufgabe - Vergabe öffentlicher Aufträge auf die Gemeinsame Vergabestelle der Gemeinde Elsteraue - Interkommunale Zusammenarbeit | VII/STR/BM/0418/21 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Effektiver Schutz vor Covid-19 und Minimierung des Ansteckungsrisikos in Zeitzer Kitas und Schulen durch Luftreinigungsfilter Antrag: Fraktion Die Linke/ZfZ | VII/STR/STR/0366/21 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Sachsen-Anhalt (AGFK) Antrag: Fraktion Freie Wähler | VII/STR/STR/0367/21 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
N 15 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 16 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.06.2021 | ||||||||||||||||||
N 17 | Verkauf eines Grundstückes in Zeitz | VII/STR/65/0416/21 | |||||||||||||||||
N 18 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 20 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||