Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Ordnungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Ordnungsausschusses
Gremium: Ordnungsausschuss
Datum: Di, 18.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40
Raum: Zoom - Videokonferenz
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ordnungsausschusses vom 30.11.2021  
OA/0019/21  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Vorstellung des Frauen- und Kinderschutzvereins e.V. durch Herrn Mario Pacholski - mündlich      
Ö 7  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  
Enthält Anlagen
VII/STR/20/0526/21  
Ö 8  
Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot  
VII/STR/BM/0506/21  
    VORLAGE
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Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.

 

 

 

 

 

Fraktion Freie Wähler     SPD/ Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Exler      Axel Thamm

Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  

 

   
    11.01.2022 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    17.01.2022 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   
   
    18.01.2022 - Ordnungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.

 

 

 

 

 

Fraktion Freie Wähler     SPD/ Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Exler      Axel Thamm

Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  

 

 

Abstimmung über die Beendigung der Ausnahmegenehmigung zum Verbrennungsverbot:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Sebastian Nicolai

 

 

X

Reiner Eckel

X

 

 

Herbert Hedrich

X

 

 

David Müller

X

 

 

Dr. Norbert Müller

X

 

 

 

Die Vorlagen wird mit 4 Ja-Stimmen / 0 Gegenstimmen / 1 Stimmenthaltung mehrheitlich bestätigt.

   
    18.01.2022 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 8 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.

 

 

 

 

 

Fraktion Freie Wähler     SPD/ Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Exler      Axel Thamm

Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    21.01.2022 - Ortschaftsrat Kayna
    N 8 - zur Kenntnis genommen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    21.01.2022 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    25.01.2022 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    25.01.2022 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

4

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    27.01.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - abgelehnt
   

Beschluss:

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.

 

Fraktion Freie Wähler     SPD/ Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Exler      Axel Thamm

Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender  

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltungen

Herr Thieme entsch.

 

 

 

 

Herr Dr. Altmann

 

X

 

Frau Späte

 

X

 

Herr Heller

 

X

 

Herr Strauch

 

X

 

Herr A. Exler

X

 

 

Herr Enzmann

X

 

 

Herr Weißbrodt

 

X

 

Herr Köstler

 

X

 

Herr M. Exler

 

 

X

Herr Thamm

X

 

 

Herr Kurth/Jonas

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Die Vorlage wurde abgelehnt.

 

 

   
    03.02.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/BM/0506/0302/21

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, wird beauftragt, beim Landrat des Burgenlandkreises die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz zu erwirken.

 

Ausgenommen bleiben die ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Pirkau, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna. Damit tritt das allgemein in Sachsen- Anhalt geltende Verbrennungsverbot für Grün-Gartenabfälle in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

12

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9  
Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz      
Ö 10  
Anfragen sowie Informationen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ordnungsausschusses vom 30.11.2021    
N 13     Anfragen sowie Informationen    
Ö 14  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 15  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 16  
Schließung der Sitzung