Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 31.05.2007, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Satzung der Wasserwehr der Stadt Zeitz | IV/STR/32/0833/07 | |||||
Ö 5 | Verkehrsführung in der Innenstadt unter besonderer Berücksichtigung der Umgestaltung Altmarkt | IV/STR/61/0851/07 | |||||
Ö 6 | Fortschreibung Sanierungsziel für das Grundstück Braustraße 2/3 - Entwurf Mai 2007 | IV/STR/OB/0827/07 | |||||
Ö 7 | Maßnahme-Kostenplan in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz im Haushaltsjahr 2007 (Kosten- und Finanzierungsübersicht) | IV/STR/STR/0842/07 | |||||
VORLAGE | |||||||
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen. 2. Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen. 3. Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen. 4. Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden. |
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12.06.2007 - Finanzausschuss | |||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen. 2. Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen. 3. Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen. 4. Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: |
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13.06.2007 - Bauausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen. 2. Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen. 3. Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen. 4. Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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21.06.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen. 2. Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen. 3. Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen. 4. Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.07.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/STR/0842/07 | |||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/STR/0842/1907/07: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt in die nächste Beratungsfolge Bauausschuss, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtrat unverzüglich eine Beschlussvorlage mit einem Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz einzureichen. 2. Dieser Kosten-Maßnahme-Plan 2007 hat die Kostenobergrenzen für sämtliche im Haushaltsjahr 2007 durchzuführenden Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen. 3. Die Beschlussempfehlungen aus den Rechnungsprüfungsausschüssen zum Sanierungsträgerhonorar sowie dazu auch die im Hauptausschuss am 19. 04. 2007 zu Top 7.1 und 7.2 (alt Top 17) gefassten Beschlüsse und der zu Top 9 im Bauausschuss am 11. 4. 2007 gefassten Änderungs- und Ergänzungsbeschlussempfehlungen sind im vom Stadtrat zu beschließenden Kosten-Maßnahme-Plan für das Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen. 4. Bis zur Beschlussfassung über den Kosten-Maßnahme-Plan für die zwei Förderprogramme und insbesondere während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen ohne einzelne Beschlussfassung des Stadtrates nach Beratungsfolge im Bau- und Finanzausschuss keine neuen Einzelmaßnahmen in den beiden Förderprogrammen begonnen werden.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 33 Ja-Stimmen: 33 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Herr Exler ist zur Abstimmung nicht anwesend. |
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Ö 8 | Beitritt der Stadt Zeitz zum "Zeitzer Floßgrabenmanifest" | IV/STR/65/0845/07 | |||||
Ö 9 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 10 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 11 | Ankauf Filteranlage Freibad | IV/STR/80/0839/07 | |||||
N 12 | Verkauf des Flurstückes 52/89 der Flur 6 an der Belgrader Straße in Zeitz | IV/STR/80/0838/07 | |||||
N 13 | Vorbereitungen zur Gründung einer Stadtmarketinggesellschaft und einer Gesellschaft zur Unterhaltung und Pflege des Schlossparks | IV/STR/80/0835/07 | |||||
N 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 15 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 16 | Schließung der Sitzung | ||||||