Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzungen vom 04.06.07 und 21.06.07, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschriften | ||||||
Ö 4 | Präsentation der Firma brain-SCC GmbH Halle | ||||||
Ö 5 | Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht Kanalanschlussbeitrag des Grundstücks Gemarkung Zeitz, Flur 18, Flurstück 73/6 | IV/STR/14/0850/07 | |||||
Ö 6 | Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz | IV/STR/020/0715/07 | |||||
N 7 | Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Treffen einer Eilentscheidung für die Vergabe von Bauleistungen, Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Ausbau der Gleinaer Straße (K 2214) in Zeitz, 3. BA, Straßen- und Kanalbauarbeiten | IV/STR/65/0876/07 | |||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstr. 76/78 | IV/STR/61/0873/07 | |||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den B-Plan Nr. 9 "Gewerbegebiet Leipziger Straße" | IV/STR/61/0837/07 | |||||
Ö 10 | Maßnahme-Kosten-Plan beider Städtebauförderprogramme Haushaltsjahr 2007 (Kosten- und Finanzierungsübersicht) | IV/STR/61/0871/07 | |||||
Ö 11 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz "Eigenheimsiedlung Hainichen" | IV/STR/61/0843/07 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die 2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim- siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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11.07.2007 - Bauausschuss | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die 2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim- siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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12.07.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die 2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim- siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 (namentliche Enthaltung Herr Heller) von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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19.07.2007 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/61/0843/07 | |||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/61/0843/1907/07: Der Stadtrat beschließt: - Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1 des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die 2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim- siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 31 Ja-Stimmen: 29 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2 (namentlich Herr Heller, Herr Dr. Pröve) von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Herr Schwarz ist zur Abstimmung nicht anwesend. |
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Ö 12 | Neutrassierung der B 180 im Stadtgebiet Zeitz und damit verbundene Umstufungen | IV/STR/61/0858/07 | |||||
Ö 13 | Stellungnahme der Verwaltung zur überörtlichen Prüfung der Stadt Zeitz mit dem Schwerpunkt "Wirtschaftlichkeit des Gebäudemanagement" | IV/STR/10/0859/07 | |||||
Ö 14 | Verlängerung des Arbeitgeberangebotes zum Abkauf der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente | IV/STR/102/0862/07 | |||||
Ö 15 | Satzung über die Führung und Verwendung des Stadtwappens und des Dienstsiegels der Stadt Zeitz (Wappensatzung) | IV/STR/10/0884/07 | |||||
Ö 16 | Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 02.46400.96000 - Abriss Kita "Musikus", Auf dem Schlagstück in 06712 Zeitz, in Höhe von 25.600 € | IV/STR/40/0868/07 | |||||
Ö 17 | Einrichtung eines Kind-Eltern-Zentrums im Objekt der 5. Grundschule / Sekundarschule I in Zeitz-Ost | IV/STR/40/0870/07 | |||||
Ö 18 | Ergänzung der Ordnung der Stadt Zeitz über die Nutzungsentgelttarife für die Nutzung der Museumsräume | IV/STR/40/0878/07 | |||||
Ö 19 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 20 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 21 | Aufhebung des Beschlusses zur Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages mit Investitionsverpflichtung Stadt Zeitz ./. Günter Gösel Projektgesellschaft Geraer Straße Zeitz mbH i.L., Flur 44, Flurstück 387/2 - Teilfläche in einer Größe von ca. 230 m²vom 22.04.1997 | IV/STR/80/0861/07 | |||||
N 22 | Einbindung der Internetpräsenz der Stadt Zeitz in ein Content-Management-System | IV/STR/10/0874/07 | |||||
N 23 | Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Sachbearbeiter/in Schulen (Gemeinden) | IV/STR/102/0863/07 | |||||
N 24 | Personalangelgenheit - Befristete Einstellung von Staatlich anerkannten Erzieher/innen 2007 | IV/STR/10/0882/07 | |||||
N 25 | Wahl eines/r allgemeinen Vertreters/in des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall | IV/STR/STR/0866/07 | |||||
N 26 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 27 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 28 | Schließung der Sitzung | ||||||