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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 12.07.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzungen vom 04.06.07 und 21.06.07, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschriften      
Ö 4  
Präsentation der Firma brain-SCC GmbH Halle      
Ö 5  
Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht Kanalanschlussbeitrag des Grundstücks Gemarkung Zeitz, Flur 18, Flurstück 73/6  
IV/STR/14/0850/07  
Ö 6  
Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  
IV/STR/020/0715/07  
N 7     Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Treffen einer Eilentscheidung für die Vergabe von Bauleistungen, Gemeinschaftsbaumaßnahme grundhafter Ausbau der Gleinaer Straße (K 2214) in Zeitz, 3. BA, Straßen- und Kanalbauarbeiten   IV/STR/65/0876/07  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstr. 76/78  
IV/STR/61/0873/07  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den B-Plan Nr. 9 "Gewerbegebiet Leipziger Straße"  
IV/STR/61/0837/07  
Ö 10  
Maßnahme-Kosten-Plan beider Städtebauförderprogramme Haushaltsjahr 2007 (Kosten- und Finanzierungsübersicht)
IV/STR/61/0871/07  
Ö 11  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz "Eigenheimsiedlung Hainichen"  
IV/STR/61/0843/07  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise

    und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-   Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004

     (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von

     Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006

     (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung

     des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1

     des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die

     2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim-

     siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus

     der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur

     Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.

 

-   Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der

     vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-   Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    11.07.2007 - Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise

    und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-   Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004

     (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von

     Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006

     (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung

     des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1

     des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die

     2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim-

     siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus

     der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur

     Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.

 

-   Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der

     vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-   Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    12.07.2007 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise

    und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-   Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004

     (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von

     Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006

     (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung

     des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1

     des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die

     2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim-

     siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus

     der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur

     Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.

 

-   Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der

     vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-   Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    6

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   1  (namentliche Enthaltung Herr Heller)

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 

   
    19.07.2007 - Stadtrat Zeitz
    Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/61/0843/07   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/0843/1907/07:

Der Stadtrat beschließt:

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden zur 2. einfachen Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 23 wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise

    und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-   Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004

     (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Erleichterung von

     Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006

     (BGBl. I S. 3316) sowie des § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 85 Abs. 3 Bauordnung

     des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20.12.2005 i.d.F. des Artikel 1

     des Dritten Investitionserleichterungsgesetzes (GVBl. LSA 2005 S. 769) wird die

     2. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Zeitz „Eigenheim-

     siedlung Hainichen“ des als Bebauungsplan fortgeltenden Planes, bestehend aus

     der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur

     Gestaltung nach § 85 Abs. 3 BauO LSA als Satzung beschlossen.

 

-   Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird in der

     vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-   Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     31  

Ja-Stimmen:      29  

Nein-Stimmen:       0  

Stimmenthaltungen:       2 (namentlich Herr Heller, Herr Dr. Pröve)  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0  

 

Herr Schwarz ist zur Abstimmung nicht anwesend.

Ö 12  
Neutrassierung der B 180 im Stadtgebiet Zeitz und damit verbundene Umstufungen  
IV/STR/61/0858/07  
Ö 13  
Stellungnahme der Verwaltung zur überörtlichen Prüfung der Stadt Zeitz mit dem Schwerpunkt "Wirtschaftlichkeit des Gebäudemanagement"  
IV/STR/10/0859/07  
Ö 14  
Verlängerung des Arbeitgeberangebotes zum Abkauf der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente
IV/STR/102/0862/07  
Ö 15  
Satzung über die Führung und Verwendung des Stadtwappens und des Dienstsiegels der Stadt Zeitz (Wappensatzung)  
IV/STR/10/0884/07  
Ö 16  
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 02.46400.96000 - Abriss Kita "Musikus", Auf dem Schlagstück in 06712 Zeitz, in Höhe von 25.600 €  
IV/STR/40/0868/07  
Ö 17  
Einrichtung eines Kind-Eltern-Zentrums im Objekt der 5. Grundschule / Sekundarschule I in Zeitz-Ost
IV/STR/40/0870/07  
Ö 18  
Ergänzung der Ordnung der Stadt Zeitz über die Nutzungsentgelttarife für die Nutzung der Museumsräume  
IV/STR/40/0878/07  
Ö 19  
Allgemeine Anfragen      
N 20     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 21     Aufhebung des Beschlusses zur Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages mit Investitionsverpflichtung Stadt Zeitz ./. Günter Gösel Projektgesellschaft Geraer Straße Zeitz mbH i.L., Flur 44, Flurstück 387/2 - Teilfläche in einer Größe von ca. 230 m²vom 22.04.1997   IV/STR/80/0861/07  
N 22     Einbindung der Internetpräsenz der Stadt Zeitz in ein Content-Management-System   IV/STR/10/0874/07  
N 23     Personalangelegenheit - Interne Stellenbesetzung Sachbearbeiter/in Schulen (Gemeinden)   IV/STR/102/0863/07  
N 24     Personalangelgenheit - Befristete Einstellung von Staatlich anerkannten Erzieher/innen 2007   IV/STR/10/0882/07  
N 25     Wahl eines/r allgemeinen Vertreters/in des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall   IV/STR/STR/0866/07  
N 26     Allgemeine Anfragen    
Ö 27  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 28  
Schließung der Sitzung