Tagesordnung - Sitzung des Ordnungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ordnungsausschusses vom 20.06.2023 | OA/0028/23 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Abberufung Stellv. Ortswehrleiter | VII/STR/32/0887/23 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Berufung Ortswehrleiter und Beauftragung stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz | VII/STR/32/0891/23 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beruft Herrn Heiko Herrmann mit Wirkung vom 01. September 2023 als Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
und
beauftragt Herrn Martin Scharlach mit Wirkung vom 01. September 2023, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31. August 2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.
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15.08.2023 - Ordnungsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beruft Herrn Heiko Herrmann mit Wirkung vom 01. September 2023 als Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
und
beauftragt Herrn Martin Scharlach mit Wirkung vom 01. September 2023, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31. August 2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
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31.08.2023 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beruft Herrn Heiko Herrmann mit Wirkung vom 01. September 2023 als Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
und
beauftragt Herrn Martin Scharlach mit Wirkung vom 01. September 2023, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31. August 2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Neufassung der Sondernutzungssatzung | VII/STR/BM/0882/23 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Markt- und Veranstaltungssatzung | VII/STR/BM/0883/23 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 5. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung | VII/STR/BM/0884/23 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Informationen aus dem Fachbereich | ||||||||||||||||||
Ö 12 | Anfragen | ||||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 14 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ordnungsausschusses vom 20.06.2023 | ||||||||||||||||||
N 15 | Informationen aus dem Fachbereich | ||||||||||||||||||
N 16 | Anfragen | ||||||||||||||||||
Ö 17 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||
Ö 18 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||