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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz
Datum: Di, 10.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 08.11.2022  
WÜR/0035/22  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Beschluss Sanierung Richterturm und Aufnahme in den Haushalt      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0761/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    10.01.2023 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    11.01.2023 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    19.01.2023 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    26.01.2023 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - 
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

25

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 8  
Anfragen sowie Informationen      
N 9     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 10     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 08.11.2022    
N 11     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
Ö 12  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 13  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 14  
Schließung der Sitzung