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Auszug - Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/20/1035/07 Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Es gibt folgenden Antrag:

Es gibt folgenden Antrag:

Der Hauptausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses an und beschließt folgende Ergänzung im § 1 Abs. 1 Pkt. 3 der Satzung:

„Erneuerung“ ist die Ersetzung einer abgenutzten Anlage durch eine neue Anlage von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktionaler Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart.

In diesem Fall kann eine erneute Beitragspflicht frühestens nach Ablauf von 20 Jahren entstehen.

 

Abstimmung über den Antrag:              7  -  0  -  0

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0