Auszug - Private Gedenksteine auf öffentlichen Grundstücken
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||
Datum: | Mi, 13.02.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Raum 308 | |||||||
Ort: | Gewandhaus Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/30/1154/08 Private Gedenksteine auf öffentlichen Grundstücken | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Informationsvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Rechtsamt | |||||||
Federführend: | Bereich Rechtsangelegenheiten | |||||||
Auf Antrag von Herrn Sträßner soll diese Informationsvorlage eine Beschlussvorlage werden.
Herr Sträßner erläuterte, dass der Grund dafür ein Denkmal in der Flur Nonnewitz ist, bei dem es sich um ein Kriegerdenkmal aus dem Zweiten Weltkrieg handelt, Soldaten werden dort als Helden geehrt.
Herr Sträßner gibt zu diesem TOP noch eine Information zum „Sensationsfund Kloster Posa“ als Anlage 2 zum Protokoll.
Nach eingehender Diskussion wird die Vorlage in die Verwaltung zurück verwiesen mit folgenden Auflagen:
Die Verwaltung soll eine Beschlussvorlage dahingehend erarbeiten, dass der Stadtrat über das ob, wie, wann und zu welchen Konditionen ein Gedenkstein auf öffentlichen Grundstücken aufgestellt werden darf, entscheidet.
Das Rechtsamt wird beauftragt, dabei einen Begriff zu finden, der sowohl Gedenksteine als auch Tafeln o.ä. umfasst. Die Vorlage soll in die nächste Beratungsfolge Bau-, Bildungs-, Hauptausschuss und Stadtrat eingebracht werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0