Auszug - Aufhebung Beschluss Nr.: IV/STR/STR/0665/3101/07 vom 31.01.2007 zum Sonderprüfauftrag Geußnitzer Straße (Beitragserhebung)
35. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 24 | Beschluss: | IV/STR/14/1447/08 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | zurückgezogen | |||||
Datum: | Do, 18.09.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/14/1447/08 Aufhebung Beschluss Nr.: IV/STR/STR/0665/3101/07 vom 31.01.2007 zum Sonderprüfauftrag Geußnitzer Straße (Beitragserhebung) | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Rechnungsprüfungsamt | Aktenzeichen: | 14 30 00 | |||||
Federführend: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Frau Schneider und Herr Seidelt enthalten sich namentlich an der Abstimmung.
Während eines Redebeitrages von Herrn Schröder stellt der Oberbürgermeister Herr Dr. Altmann in einem Geschäftsordnungsantrag die Frage, ob Herr Schröder evtl. zu diesem Tagesordnungspunkt befangen ist.
Herr Bliedtner (Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt) teilt mit, dass der Stadtrat Herr Schröder zu diesem Tagesordnungspunkt befangen ist nach § 31 und führt dazu aus:
„Der Beschluss des Stadtrates lautete: ..... einschließlich aller Beiträge. Das bedeutet nicht nur den Bescheid, den die Stadt aufgehoben hat bei Straßenausbaubeitrag, sondern es betrifft alle Beiträge, hat so der Stadtrat beschlossen. Und alle Beiträge bedeutet, dass nicht nur die Straßenausbaubeiträge geprüft werden, sondern auch Erschließungsbeiträge und auch die Abwasserbeiträge, und da ist Herr Schröder befangen.“
Herr Schröder entgegnet darauf, dass zum Zeitpunkt dieser Straßenausbaumaßnahme sich das Ortseingangsschild in Höhe der Zufahrt zur Gartenanlage befand.
Der Vorsitzende des Stadtrates Herr Sträßner unterbricht an dieser Stelle die Debatte, da ein Konflikt aufgetreten ist. Die Verwaltung hat hier klar und deutlich erklärt, dass Herr Schröder befangen ist. In diesem Fall muss Herr Sträßner handeln und Herrn Schröder das Wort entziehen mit dem Hinweis, dass bis zur endgültigen Klärung die Befangenheit so gilt.
Herr Sträßner bedankt sich bei Herrn Bliedtner für die Aussage sowie beim Oberbürgermeister für das schnelle Eingreifen.
Der Oberbürgermeister empfiehlt die Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung und Wiedervorlage im nächsten Stadtrat mit der Begründung:
Sollte sich die Befangenheit bestätigen, ist allein die Teilnahme an der Beratung ein Grund die Beschlussfassung zu beanstanden.
Herr Sträßner (Vorsitzender des Stadtrates) stellt den Antrag:
Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung und Wiedervorlage im nächsten Stadtrat:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 35
Ja-Stimmen: 34
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Herr Sträßner beendet die 35. Sitzung des Stadtrates Zeitz, da laut Geschäftsordnung die vorgeschriebene Zeit 21.30 Uhr erreicht ist.
Sträßner Krämer
Vorsitzender des Stadtrates Zeitz Protokoll