Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (wird als TOP 7.2 behandelt)
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | IV/STR/74/1597/08 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.12.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:15 - 21:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/74/1597/08 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz | |||||||
Federführend: | SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH | |||||||
Neu TOP 7.2
Hierzu liegt ein Austauschblatt vor.
Zur Abstimmung wird der Beschluss des Austauschblattes gestellt.
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/74/1597/1812/08:
Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz vom 10.08.1995, zuletzt geändert am 09.03.2006.
3. Änderungssatzung vom 18. 12. 2008 zur
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz vom 10. 08. 1995, zuletzt geändert am 09. 03. 2006
Auf Grund des § 6 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) und der §§ 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11. Juni 1991 / GVBl. § 105) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2008 folgende Änderungssatzung beschlossen.
Artikel I
Der § 3 – Gebührensätze wird neu gefasst.
§ 3
Gebührensätze
Für die Entleerung der dezentralen Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben, den Transport und die Aufbereitung des Abwassers sowie des Fäkalschlammes werden folgende Gebührensätze festgesetzt.
Die Gebührensätze beinhalten auch die technische Überwachung der Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben.
a) | Transportkosten je cbm Inhaltaa) Abwasser aus abflusslosen Gruben (Rohabwasser) + Einleitungsgebühren im städt. Klärwerk insgesamt
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20,48 Euro/cbm 3,00 Euro/cbm 23,48 Euro/cbm |
| bb) Fäkalschlamm + Einleitungsgebühren im städt. Klärwerk insgesamt | 20,48 Euro/cbm 9,00 Euro/cbm 29,48 Euro/cbm
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| cc) Einbringen von Frischwasser je Fäkalgrube | 14,21 Euro/cbm
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b) | Gebühren für eine vergebliche Fahrt | 14,21 Euro |
Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 33
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0