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Auszug - 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (wird als TOP 7.2 behandelt)  

37. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:IV/STR/74/1597/08
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 21:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/74/1597/08 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   

Neu TOP 7

Neu TOP 7.2

Hierzu liegt ein Austauschblatt vor.

 

Zur Abstimmung wird der Beschluss des Austauschblattes gestellt.

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/74/1597/1812/08:

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz vom 10.08.1995, zuletzt geändert am 09.03.2006.

 

                                                3. Änderungssatzung vom 18. 12. 2008 zur

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz vom 10. 08. 1995, zuletzt geändert am 09. 03. 2006

 

 

Auf Grund des § 6 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) und der §§ 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11. Juni 1991 / GVBl. § 105) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2008 folgende Änderungssatzung beschlossen.

 

 

                                                                           Artikel I

 

Der § 3 – Gebührensätze wird neu gefasst.

 

 

                                                                             § 3

 

                                                                  Gebührensätze

 

Für die Entleerung der dezentralen Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben, den Transport und die Aufbereitung des Abwassers sowie des Fäkalschlammes werden folgende Gebührensätze festgesetzt.

 

Die Gebührensätze beinhalten auch die technische Überwachung der Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben.

 

a)

Transportkosten je cbm Inhalt

aa)    Abwasser aus abflusslosen Gruben (Rohabwasser) + Einleitungsgebühren im städt. Klärwerk

       insgesamt

 

 

  20,48  Euro/cbm

    3,00  Euro/cbm

  23,48  Euro/cbm

 

bb)    Fäkalschlamm

       + Einleitungsgebühren im städt. Klärwerk

       insgesamt

  20,48  Euro/cbm

    9,00  Euro/cbm

  29,48  Euro/cbm

 

 

cc)     Einbringen von Frischwasser je Fäkalgrube

  14,21  Euro/cbm

 

b)

Gebühren für eine vergebliche Fahrt

  14,21  Euro

 

Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:     41  

davon anwesend:         33  

Ja-Stimmen:          31  

Nein-Stimmen:           0  

Stimmenthaltungen:           2  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:      0