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Auszug - Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Nonnewitz  

Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeinderat Nonnewitz Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 20.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Nonnewitz
IV/GNO/20/0130/08 Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Nonnewitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Herr Schenk:

Herr Schenk:

- die Vorlage haben wir nun zum wiederholten mal auf der Tagesordnung; unsere

  Straßenausbaubeitragssatzung soll nicht gesetzeskonform sein, Beschluss wurde in letzter

  Sitzung zurückgestellt; Kommunalaufsicht soll uns darlegen, warum dem so ist und wo

  Bedenken bestehen; unsere Beitragssätze sind so gestaltet, dass diese bürgerfreundlich sind

  und auch für die Gemeinde akzeptabel;

Meine Frage ist die Änderung zwingend notwendig und wenn ja, warum.

Frau Schömburg:

- ihre Satzung wurde sehr zeitig beschlossen, zu diesem Zeitpunkt gab es nichts zu bemängeln;

  im Laufe der Jahre hat es sehr viele Rechtssprechungen dazu gegeben; die Satzungen sind

  hiernach zu überarbeiten; sie haben zwar schon Untergliederrungen drin, wie

  Haupterschließungsstraße, Anliegerstraße ect; die Rechtssprechung hat sich mit vielen Klagen

  auseinandergesetzt, der Städte - und Gemeindebund hat sich damit befasst; seit 2007 gibt es

  ein Urteil wonach festgelegt wurden ist, dass die Satzung nichtig ist hinsichtlich der

  Anliegerstraße, Beitrag zu niedrig, Anliegerstraße ist in Teilabschnitte zu unterteilen (z.B.

  Fußweg ); das Urteil wurde allen Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden bekannt

  gegeben mit der Aufforderung, bestehendes Satzungsrecht zu prüfen und eventuell

  anzupassen; einige Gemeinden haben dies bereits getan; im Zuge der Gemeindegebietsreform 

  sollte dies aber noch erfolgen, bevor die Gebietsänderungsverträge unterzeichnet wurden; sie

  haben Ihre Satzung im Vertrag integriert, Satzung gilt vorerst so fort wie festgeschrieben; wird 

  festgestellt, dass diese nicht gesetzeskonform ist, so kann erst ab 01.07.2009 der Stadtrat neu

  beschließen; sie hatten die Möglichkeit in der letzten Sitzung noch Änderungen vorzunehmen;

Herr Beer:

- sie berufen sich auf ein Gerichtsurteil von Naumburg, dieses war für Naumburg direkt gültig,

  oder gibt es zwischenzeitlich etwas anderes?

Frau Schömburg:

- wir müssen uns an das Kommunalabgabengesetz halten, ein Urteil ist immer bindend

Herr Beer:

- nein, ist nur für Naumburg gültig, es müssen andere Beschlüsse bzw. Urteile her, es handelt

  sich um kein Grundsatzurteil; warum wird in Magdeburg nicht festgelegt wie Beitragssätze sein

  sollen, sondern lässt den Gemeinden diesen Spielraum;

Frau Schömburg:

- es gibt hierzu Mustersatzungen

Herr Beer:

- Mustersatzungen sind nur Empfehlungen; im Satzungsrecht wird festgelegt, welche Rechte

  und Pflichten der Bürger hat, gilt hier auch das Kommunalabgabengesetz, was ist höher zu

  bewerten;

Frau Hartmann:

- Grundlage einer Satzung ist das Kommunalabgabengesetz

Herr Beer:

- es steht z.B. ein Passus x drin, wie verfahren wird, steht aber in unserer Satzung nicht drin,

  kann sich der Bürger dann auf das Kommunalabgabengesetz berufen

Frau Schömburg:

- ja kann sich darauf berufen, die Ausgestaltung einer Satzung ist immer Angelegenheit der

  VGem

Herr Beer:

- kennen das Kommunalabgabengesetz nicht so, müsste dann von Verwaltung kommen

Frau Zander:

- das Kommunalabgabengesetz hat sich auch geändert, deshalb wollten wir die Anpassung,

  damit so etwas mit rein kommt;

Herr Bliedtner:

- in Satzung kann nicht alles drin stehen, haben schon viel durch,  noch nie falsch gelegen weil

  immer ordentlich mit Kommunalaufsicht und Städte- und Gemeindebund abgestimmt wurde

Herr Beer:

- haben mit vielen Sachen kein Problem, aber warum machen unsere Politiker keine einheitlich

  Gesetze, dann würden wir allem Ärger aus dem Wege gehen; über was unterhalten wir uns

  eigentlich, bis 30.06. gilt unser Recht, ab 01.07. entscheidet der Stadtrat, haben dann keinen

  Einfluss mehr

Herr Schenk:

- Frage stellt sich, was ist wenn Satzung nicht beschließen, wird dann Zeitzer Satzung

  übernommen, durchschnittliche Grundstücke sind in Nonnewitz größer als in Zeitz

Frau Hartmann:

- wollen keine unnötige Härte reinbringen, noch mal darüber abstimmen, mit den

  unterschiedlichen Meinungen auseinandersetzen;

Herr Beer:

- bittet um Mitteilung über die Entscheidung bis zur nächsten Ratssitzung

 

Nach weiteren Diskussionen stellt Herr Hoffmann den Antrag den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen.                                                                                                 

Herr Schenk lässt über den Antrag abstimmen :

Der Gemeinderat befürwortet einstimmig den Antrag des Herrn Hoffmann.

Herr Schenk bedankt sich bei Frau Schömburg und bei Frau Hartmann für die Ausführungen und verabschiedet diese.