Auszug - Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Nonnewitz
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Gemeinderat Nonnewitz | Beschlussart: | zurückgestellt | |||||
Datum: | Di, 20.01.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Nonnewitz | |||||||
IV/GNO/20/0130/08 Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Nonnewitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Nonnewitz | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Schenk:
- die Vorlage haben wir nun zum wiederholten mal auf der Tagesordnung; unsere
Straßenausbaubeitragssatzung soll nicht gesetzeskonform sein, Beschluss wurde in letzter
Sitzung zurückgestellt; Kommunalaufsicht soll uns darlegen, warum dem so ist und wo
Bedenken bestehen; unsere Beitragssätze sind so gestaltet, dass diese bürgerfreundlich sind
und auch für die Gemeinde akzeptabel;
Meine Frage ist die Änderung zwingend notwendig und wenn ja, warum.
Frau Schömburg:
- ihre Satzung wurde sehr zeitig beschlossen, zu diesem Zeitpunkt gab es nichts zu bemängeln;
im Laufe der Jahre hat es sehr viele Rechtssprechungen dazu gegeben; die Satzungen sind
hiernach zu überarbeiten; sie haben zwar schon Untergliederrungen drin, wie
Haupterschließungsstraße, Anliegerstraße ect; die Rechtssprechung hat sich mit vielen Klagen
auseinandergesetzt, der Städte - und Gemeindebund hat sich damit befasst; seit 2007 gibt es
ein Urteil wonach festgelegt wurden ist, dass die Satzung nichtig ist hinsichtlich der
Anliegerstraße, Beitrag zu niedrig, Anliegerstraße ist in Teilabschnitte zu unterteilen (z.B.
Fußweg ); das Urteil wurde allen Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden bekannt
gegeben mit der Aufforderung, bestehendes Satzungsrecht zu prüfen und eventuell
anzupassen; einige Gemeinden haben dies bereits getan; im Zuge der Gemeindegebietsreform
sollte dies aber noch erfolgen, bevor die Gebietsänderungsverträge unterzeichnet wurden; sie
haben Ihre Satzung im Vertrag integriert, Satzung gilt vorerst so fort wie festgeschrieben; wird
festgestellt, dass diese nicht gesetzeskonform ist, so kann erst ab 01.07.2009 der Stadtrat neu
beschließen; sie hatten die Möglichkeit in der letzten Sitzung noch Änderungen vorzunehmen;
Herr Beer:
- sie berufen sich auf ein Gerichtsurteil von Naumburg, dieses war für Naumburg direkt gültig,
oder gibt es zwischenzeitlich etwas anderes?
Frau Schömburg:
- wir müssen uns an das Kommunalabgabengesetz halten, ein Urteil ist immer bindend
Herr Beer:
- nein, ist nur für Naumburg gültig, es müssen andere Beschlüsse bzw. Urteile her, es handelt
sich um kein Grundsatzurteil; warum wird in Magdeburg nicht festgelegt wie Beitragssätze sein
sollen, sondern lässt den Gemeinden diesen Spielraum;
Frau Schömburg:
- es gibt hierzu Mustersatzungen
Herr Beer:
- Mustersatzungen sind nur Empfehlungen; im Satzungsrecht wird festgelegt, welche Rechte
und Pflichten der Bürger hat, gilt hier auch das Kommunalabgabengesetz, was ist höher zu
bewerten;
Frau Hartmann:
- Grundlage einer Satzung ist das Kommunalabgabengesetz
Herr Beer:
- es steht z.B. ein Passus x drin, wie verfahren wird, steht aber in unserer Satzung nicht drin,
kann sich der Bürger dann auf das Kommunalabgabengesetz berufen
Frau Schömburg:
- ja kann sich darauf berufen, die Ausgestaltung einer Satzung ist immer Angelegenheit der
VGem
Herr Beer:
- kennen das Kommunalabgabengesetz nicht so, müsste dann von Verwaltung kommen
Frau Zander:
- das Kommunalabgabengesetz hat sich auch geändert, deshalb wollten wir die Anpassung,
damit so etwas mit rein kommt;
Herr Bliedtner:
- in Satzung kann nicht alles drin stehen, haben schon viel durch, noch nie falsch gelegen weil
immer ordentlich mit Kommunalaufsicht und Städte- und Gemeindebund abgestimmt wurde
Herr Beer:
- haben mit vielen Sachen kein Problem, aber warum machen unsere Politiker keine einheitlich
Gesetze, dann würden wir allem Ärger aus dem Wege gehen; über was unterhalten wir uns
eigentlich, bis 30.06. gilt unser Recht, ab 01.07. entscheidet der Stadtrat, haben dann keinen
Einfluss mehr
Herr Schenk:
- Frage stellt sich, was ist wenn Satzung nicht beschließen, wird dann Zeitzer Satzung
übernommen, durchschnittliche Grundstücke sind in Nonnewitz größer als in Zeitz
Frau Hartmann:
- wollen keine unnötige Härte reinbringen, noch mal darüber abstimmen, mit den
unterschiedlichen Meinungen auseinandersetzen;
Herr Beer:
- bittet um Mitteilung über die Entscheidung bis zur nächsten Ratssitzung
Nach weiteren Diskussionen stellt Herr Hoffmann den Antrag den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen.
Herr Schenk lässt über den Antrag abstimmen :
Der Gemeinderat befürwortet einstimmig den Antrag des Herrn Hoffmann.
Herr Schenk bedankt sich bei Frau Schömburg und bei Frau Hartmann für die Ausführungen und verabschiedet diese.