Auszug - Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2009
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 01.04.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | |||||||
Raum: | SSBZ, | |||||||
Ort: | Am Herrmannschacht 11, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/74/1705/09 Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz | |||||||
Federführend: | SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH | |||||||
? ab 17:05 Uhr Herr Buzalski anwesend, somit 8 stimmberechtigte Mitglieder anwesend
Herr Gast erläuterte die vorliegende Vorlage.
In der anschließenden Diskussion arbeitete Herr Sträßner heraus, dass es ein Bekennen zum Eigenbetrieb geben muss. Diese Bekenntnis muss mit realistischen Zahlen für eine mittelfristige Planung hinsichtlich von Neu- und Nachinvestitionen unterlegt sein.
Herr Immisch gab dazu eine kurze Einschätzung aus Sicht der Verwaltung.
Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt bildete die noch nicht vorliegende Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr die die damit fehlende Satzungsänderung zur Erhebung der Straßenreinigungsgebühr.
Herr Gast informierte, dass die Erstellung der Kalkulation durch die Verwaltung in Bearbeitung ist, aber für das Betriebsergebnis des laufenden Wirtschaftsjahres keine Auswirkungen mehr hat. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht kann es für das laufende Jahr keine Gebührenerhöhung geben. Eine Erhöhung der Gebühren ist nur zum 01.01. eines Wirtschaftsjahres möglich. Die Gebühren in Höhe von ca. 90 T€ stehen somit im Wirtschaftsjahr 2009 nicht mehr zur Verfügung.
Herr Gast wies weiter darauf hin, dass die 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan notwendig ist, da im Ergebnis der Abstimmung des Auftragsvolumens mit den einzelnen Fachämtern Differenzen zu den von der Kämmerei ausgereichten Planzahlen festgestellt worden.
Herr Immisch informierte über den derzeitigen Stand der Erarbeitung der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren in der Verwaltung.
Herr Sträßner schlug vor, die Kalkulation für die Straßenreinigungsgebühren extern erarbeiten zu lassen, um eine handfeste und genau nachprüfbare Kalkulation vorliegen zu haben.
Dies fand die Zustimmung der Ausschussmitglieder.
Die Nachfragen des Herrn Brunn und Herrn Buzalski zum im Bescheid der Kommunalaufsicht vom 19.02.2009 geforderten Sachstandsbericht zum Termin 30.03.2009 konnten durch Herrn Immisch und Herrn Gast keine Aussagen gemacht werden.
? Aussage Sachgebiet Haushaltswesen vom 02.04.09 zum geforderten
Sachstandsbericht:
· Der Sachstandsbericht wird nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht am 02.04.2009 zum gemeinsamen Termin persönlich übergeben.
· Herrn Gast wurde am 01.04.2009 eine Kopie des Sachstandsberichtes per FAX übersandt.
Herr Gierl wies darauf hin, dass die Differenz im Wirtschaftsplan des SSBZ auch im Zusammehang mit dem Haushaltsplan der Stadt gesehen werden muss.
Ein vom Betriebsausschuss gefordertes Konzept des SSBZ liegt derzeit noch nicht vor.
Herr Immisch stellte die vorliegende Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2009 vom 19.02.2009 beizutreten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 9
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0