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Auszug - Namensgebung für die Gasse vom Neumarkt (Nordseite) in Richtung Straße "An der Stadtmauer" sowie die Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Westseite) und der Ritterstraße  

40. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 27 Beschluss:IV/STR/65/1701/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 23.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/65/1701/09 Namensgebung für die Gasse vom Neumarkt (Nordseite) in Richtung Straße "An der Stadtmauer" sowie die Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Westseite) und der Ritterstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/65/1701/2304/09:

Der Stadtrat beschließt der Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Nordseite) in Richtung Straße „An der Stadtmauer“ den Straßennamen „Frauengasse“ und der Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Westseite) und der Ritterstraße den Straßennamen „Sperlingsgasse“ zu geben.

Die „Frauengasse“ und die „Sperlingsgasse“ sind in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz vom 01. 05. 1997 aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  41  

davon anwesend:      35  

Ja-Stimmen:       12  

Nein-Stimmen:      17  

Stimmenthaltungen:        6  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0

Ablehnung.

 

Frau Seidelt, Herr Zimmermann und Herr Schwarz sind zur Abstimmung nicht anwesend.