Auszug - Namensgebung für die Gasse vom Neumarkt (Nordseite) in Richtung Straße "An der Stadtmauer" sowie die Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Westseite) und der Ritterstraße
40. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 27 | Beschluss: | IV/STR/65/1701/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 23.04.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/65/1701/09 Namensgebung für die Gasse vom Neumarkt (Nordseite) in Richtung Straße "An der Stadtmauer" sowie die Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Westseite) und der Ritterstraße | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Hoch- und Tiefbauamt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/65/1701/2304/09:
Der Stadtrat beschließt der Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Nordseite) in Richtung Straße „An der Stadtmauer“ den Straßennamen „Frauengasse“ und der Verbindungsgasse zwischen Neumarkt (Westseite) und der Ritterstraße den Straßennamen „Sperlingsgasse“ zu geben.
Die „Frauengasse“ und die „Sperlingsgasse“ sind in das Straßenbestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz vom 01. 05. 1997 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 35
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 17
Stimmenthaltungen: 6
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Ablehnung.
Frau Seidelt, Herr Zimmermann und Herr Schwarz sind zur Abstimmung nicht anwesend.