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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"  

40. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 26 Beschluss:IV/STR/61/1735/05
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1735/09 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne) stellt folgende Anträge:

- Namentliche Abstimmung.

Abstimmung zur Antragstellung:

Ja-Stimmen:   mehrheitlich

 

- Zurückverweisung, da die Zurücknahme des Zustimmungsvorbehaltes nicht vorliegt.

 

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige) gibt folgende Äußerungen zu Protokoll: 

„- Wegen dem  Lesebedürfnis Einzelner kann das Bauvorhaben, so Herr Villiers..

-          Überlegen Sie, wir leben 20 Jahre nach der DDR,

-          Nach dem Lesebedürfnis, Sie haben gar nichts zu lesen hier, wir haben nur abzustimmen und „Ja“ zu sagen.... DDR lässt grüßen...

-          Und das hat Herr Villiers im Hauptausschuss gemeint.

-          Vielleicht ist es sogar so, dass wir das Ganze in der Innenstadt sparen können, vielleicht haben wir Kohle unter der Innenstadt, dann löst sich das Problem von selbst.“

 

 

Der Vorsitzende des Stadtrates bittet Herrn Hörig bei der Sache zu bleiben, die Sache nicht in die absolute Lächerlichkeit zu treiben. Der Vorsitzende des Stadtrates rügt das Verhalten des Stadtrates Hörig.

 

 

Frau Kirsten (Fraktion Die Linke.) stellt den Geschäftsordnungsantrag:

Abbruch der Debatte.

 

In der Gegenrede gibt

Herr Schwarz (Vorsitzender der Fraktion ACD) zu Protokoll:

„Dass gemäß Nr. 3 des Vorwortes zu diesem Tagesordnungspunkt festgelegt ist, dass das Einsichtsrechts der Stadträte in die Abwägungsunterlagen die Grundlage für den jetzt zu fassenden Beschlusses ist, erst in der Stadtratssitzung gewährt wird. Die meisten Stadträte vorbehaltlich der Mitglieder des Hauptausschusses haben nach meiner Kenntnis die Abwägungsunterlagen auch erst heute auf dem Tisch ausgereicht bekommen. Aus dem Grund sehe ich es so, dass eigentlich kein Stadtrat in der Lage sein dürfte, die fundierte Abwägung hier vorzunehmen.“

 

Der Vorsitzende des Stadtrates lässt über die vorliegenden Anträge abstimmen.

 

Abstimmung zum Antrag: Abbruch der Debatte

Ja-Stimmen:     28          Nein-Stimmen:     10           Enthaltungen:     0

 

Abstimmung zum Antrag: Zurückverweisung, da die Zurücknahme des Zustimmungsvorbehaltes nicht vorliegt.

Ja-Stimmen:     14          Nein-Stimmen:     24          Enthaltungen:     0

Ablehnung.

 

 

Es folgt die namentliche Abstimmung zum vorliegenden Beschluss.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/1735/2304/09:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-        Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,   der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 49/1 „Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" wurde geprüft und ihrem Gewicht entsprechend bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.

 

-        Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) wird der Bebauungsplan Nr. 49/1 „Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-        Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 49/1 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-        Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und

      Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange    

      und der Nachbargemeinden den jeweiligen Beteiligten zur Kenntnis zu geben.

 

-        Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

 

Binder, Hans-Ulrich

X

 

 

Borchert, Carmen

X

 

 

Brunn, Klaus

X

 

 

Büttner, Mathias

X

 

 

Buzalski, Hans-Dieter

X

 

 

Eschner, Annette

X

 

 

Engel, Eugen

 

X

 

Exler, Andreas

 

X

 

Fischer, Erika

X

 

 

Gentsch, Lothar

X

 

 

Gierl, Mario

X

 

 

Dr. Haberkorn, Gerd

 

X

 

Heisig, Jost

X

 

 

Holluba, Günther

X

 

 

Hedrich, Herbert

X

 

 

Heller, Horst

X

 

 

Hörig, Norbert

 

X

 

Kirsten, Ute

 

X

 

Kutschickk, Siegfried

 

X

 

Dr. med. Mehnert, Andreas

X

 

 

Moser, Peter

 

X

 

Dr. Müller, Norbert

 

X

 

Neitz, Enrico

X

 

 

Dr. Pröve, Günter

X

 

 

Prüfe, Heiko

 

X

 

Radefeld, Sabine

X

 

 

Reimschüssel, Heike

 

 

X

Rieseberg, Angela

X

 

 

Rossner-Sauerbier, Henriette

 

X

 

Schröder, Joachen

 

X

 

Schwarz, Stephan

 

X

 

Schneider, Cornelia

X

 

 

Seidelt, Elke

X

 

 

Seidelt, Roland

X

 

 

Sträßner, Reinhard

X

 

 

Strauch, Joachim

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zimmermann, Peter

 

X

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:     41  

davon anwesend:         38  

Ja-Stimmen:          24  

Nein-Stimmen:         13  

Stimmenthaltungen:           1  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:      0